Graber Konrad · Ständerat · 2010-12-06
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-06
Wortprotokoll
Was meine Unabhängigkeit betrifft: Sie wissen, dass ich Verwaltungsratspräsident der Emmi bin, aber ich fühle mich in dieser Frage tatsächlich sehr unabhängig, weil das Geld am Schluss die Produzenten, nämlich die Landwirte, erhalten. Das werde ich noch kurz aufzeigen. Ich glaube, das ist auch der Grund, weshalb dieser Antrag im Nationalrat vonseiten der Landwirtschaft eingebracht wurde und dann mit 102 zu 54 Stimmen Erfolg hatte. Mein Antrag zeigt auch auf - da schliesse ich an das Votum von Kollegin Fetz an -, dass sich in dieser Frage in der Milchwirtschaft sowohl die Produzenten und die Verarbeiter wie auch der Detailhandel einig sind. Sie ziehen am gleichen Strick.
Die Motion Aebi 10.3472, die im Nationalrat angenommen wurde und in der WAK des Ständerates im Januar verhandelt wird, verlangt, ob man das wahrhaben will oder nicht, eine Rückkehr zur Milchkontingentierung, was ich nicht unterstütze. Die Motion ist aber auch Ausdruck der sehr schwierigen Situation in der Milchwirtschaft, insbesondere für die Produzenten. Aber auch die Verarbeiter haben kein Interesse an ellenlangen politischen Diskussionen über den Milchpreis - in einem Bereich, in dem eigentlich der Markt entscheiden sollte; da stimme ich Frau Kollegin Fetz zu. Es gibt auch andere Aktionen, beispielsweise in Genf die Aktion "Fairer Milchpreis". Hier wird von Konsumentinnen und Konsumenten für regional produzierte Milch ein rechter Aufschlag bezahlt. Auch das deutet letztlich darauf hin, dass die Milchwirtschaft unter Druck steht.
Was ist der politische Hintergrund der Verkäsungszulage? Mit der neuen Agrarpolitik wurde der Käsemarkt von der Politik bewusst in den freien Markt überführt. Man ging davon aus, dass die Schweizer Milchwirtschaft mit konkurrenzfähigen Milchpreisen beim Käse die höchste Wettbewerbsfähigkeit aufweist. Da der Bereich der Molkereiprodukte weiterhin geschützt ist - sprich Zölle, Rohstoffpreisausgleich -, wurde für die verkäste Milch eine Verkäsungszulage eingeführt. Im Budget erscheint diese in der Position 708.A2310.0146, "Zulagen Milchwirtschaft". Die Verkäsungszulage dient in ihrer Konsequenz für den Preis der gesamten Schweizer Milch als Abstandshalter zum EU-Milchpreis. Dies wird auch immer so kommuniziert, und man kann das auch nachrechnen. Der EU-Milchpreis beträgt im Augenblick etwa 42 Rappen im Durchschnitt. Wenn man eine Swissness-Zulage von 10 Prozent und die Verkäsungszulage von 15 Rappen dazurechnet, dann gibt das 61 Rappen. Das ist genau der Milchpreis, der in der Schweiz im Augenblick im Durchschnitt bezahlt wird.
Wenn wir von der gleichen Milchmenge ausgehen wie im Jahr 2010 - da komme ich nun auf meinen Antrag zurück - und das gleiche Wachstum unterstellen, das wir in der Vergangenheit hatten, sehen wir, dass der Budgetbetrag, wie er bei der Mehrheit der Kommission Zustimmung fand, nicht ausreicht. Mir scheint es eine kohärente Budgetierungspolitik zu sein, wenn man das budgetiert, was man heute bereits kennt und weiss: Im nächsten Jahr sollte die Verkäsungszulage nach meiner Auffassung deshalb weiterhin 15 Rappen betragen, und wenn das multipliziert wird mit der voraussichtlich produzierten Milchmenge, die verkäst und in Produkten weitergegeben wird, kommt man auf den Betrag des Nationalrates.
Seit der vollständigen Liberalisierung des Käsemarkts steht der Schweizer Käse eins zu eins im Wettbewerb mit dem EU-Käse. Dies gilt insbesondere für industriell hergestellten Käse. Wir haben Probleme mit generischen Produkten aus dem EU-Raum, insbesondere beispielsweise mit Mozzarella. Dank der Verkäsungszulage des Bundes können die Milchverarbeiter jedoch einen Milchpreis ausbezahlen, der über dem EU-Preis ist und, wie ich gesagt habe, im Augenblick etwa 61 Rappen, für qualitativ hochstehende Produkte sogar bis zu 74 Rappen beträgt.
Auch aus Sicht einer Verarbeitungsfirma kann ich Ihnen sagen, dass wir heute beim Verkauf von Käse im Ausland das [PAGE 1138] grösste Problem mit dem Rückgang des Wechselkurses haben. Der Euro ist von Fr. 1.60 auf Fr. 1.30 gefallen, der Rückgang beim Dollar bewegt sich in einem ähnlichen Rahmen. Dies führt dazu, dass wir international in einem kompetitiven Umfeld bereits heute Preiserhöhungen durchsetzen müssen. Ich muss Ihnen nicht erklären, dass dies im Ausland auf grosses Unverständnis stösst. Wechselkursprobleme werden im Ausland als hausgemacht betrachtet; man sagt, das sei das Problem der Schweiz und nicht das Problem der Euro-Zone.
Ich komme zum Schluss: Eine Reduktion der Verkäsungszulage kann im Ausland am Markt nicht umgesetzt werden, höchstens über einen tieferen Milchpreis in der Schweiz. Dies wollen weder die Produzenten noch die Verarbeiter oder der Detailhandel, und es liegt auch nicht im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten.
Ich bitte Sie deshalb, dem Beschluss des Nationalrates auch hier zuzustimmen.