Altherr Hans · Ständerat · 2010-12-06
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-06
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen zum vierten Mal in Folge, den Kredit 306.A4300.0138, "Heimatschutz und Denkmalpflege", auf 30 Millionen Franken aufzustocken. Wenn ich sage, das geschehe zum vierten Mal in Folge, kann ich damit gleichzeitig feststellen, dass die Argumente bekannt sind. Sie sind auch Ihnen bekannt, und ich verzichte darauf, sie zu wiederholen. Früher hat man gesagt, der Bedarf liege bei 30 bis 35 Millionen Franken pro Jahr, das sei schon vorher so gewesen, man könne hier nicht abbauen. Sie sind dieser Argumentation gefolgt. Neu ist dazugekommen, dass vom EDI eine Kulturbotschaft 2012-2015 in die Vernehmlassung gegeben worden ist; darin steht sogar, der Bedarf des Bundes für Heimatschutz und Denkmalpflege betrage 60 Millionen Franken im Jahr und dazu komme noch ein Bedarf von 40 Millionen Franken für die Archäologie. Das wären 100 Millionen Franken. Ich weiss nicht, ob es so viel braucht, aber so steht es in der Botschaft. Ich wollte dieses zusätzliche Argument einfach noch auf den Tisch legen.
Es gibt auch ein neues Gegenargument: Es heisst, der NFA sei nun in Kraft getreten und damit gebe es Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen; der Bund unterstütze Grossprojekte nur noch einzelfallweise und der Bedarf für diese 30 Millionen Franken sei nicht ausgewiesen. Hiezu kann man sagen, dass das System mit den Programmvereinbarungen nicht funktioniert und dass die Kantone in der Praxis eben nach wie vor einzelfallweise entscheiden und auch die Gelder vom Bund projektbezogen und nicht pauschal abrufen - so ist es nun mal in der Praxis; ich wünsche mir auch, dass sich das ändert, aber im Moment ist das nicht der Fall.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass dieser Minderheitsantrag mit einem Antrag zusammenhängt, den Sie auf Seite B7 der Fahne finden, nämlich mit dem Antrag, auch den Verpflichtungskredit entsprechend aufzustocken. Der Zusammenhang ist zwar nicht absolut zwingend, aber die Begründung ist für beide Anträge dieselbe. Ich gehe davon [PAGE 1131] aus, dass Sie weiter hinten gleich entscheiden werden, wie Sie auch hier entscheiden; deshalb werde ich mich zum Antrag auf Seite B7 nicht mehr äussern.