Freitag Pankraz · Ständerat · 2010-12-06
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-06
Wortprotokoll
Die Teuerungskorrektur ist ja im Voranschlag eine Position im Umfang von total 380 Millionen Franken. Der Hintergrund ist der, dass die reale Teuerung jetzt kleiner ist als die im Voranschlag angenommene. Die Überlegung ist die folgende: Wenn man den Betrag jetzt einfach quasi gleich lässt, die Teuerung aber tiefer und der reale Wert dieser Kreditpositionen damit höher ist, führt das technisch gesagt zu einer Mengenausweitung. Man kann sich dann also mehr leisten, man kann sich mehr kaufen, als ursprünglich eigentlich gemeint war. Der Einsatz dieses Instrumentes und seine Wirkung sind innerhalb der Departemente unterschiedlich. Es gibt also Fälle - auf einen kommen wir heute wahrscheinlich noch zu sprechen -, in denen man gesagt hat, bei dieser Position mache man eine grössere und bei einer anderen Position dann entsprechend eine kleinere Teuerungskorrektur.
Wenn man jetzt den Betrag des ETH-Bereichs nimmt - für sich allein, ein bisschen stellvertretend für die anderen -, sieht man, dass dieser Betrag tatsächlich stagniert; davon war ja schon die Rede. Es ist dann aber so, dass in anderen Bereichen Zuwachsraten vorhanden sind. Ich nehme als Beispiel den Nationalfonds: Dort sind es 10 Prozent oder etwa 80 Millionen Franken. Ein Teil dieses Betrags kommt ja beispielsweise auch wieder der ETH zugute, weil dort bei Zweit- und Drittmitteln doch eine stattliche Steigerung vorhanden ist.
Die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich dem Bundesrat angeschlossen und möchte diese Teuerungskorrektur als grundsätzliches Mittel im ganzen Voranschlag konsequent umsetzen. Sie ist der Meinung, dass die zukünftige Ausstattung im Bildungs- und Forschungs- wie auch im ETH-Bereich - darüber haben wir letzte Woche schon ziemlich ausführlich diskutiert - über die neue BFI-Botschaft und nicht jetzt über eine Aufhebung der Kürzung im Budget stattfinden soll.
Ich beantrage Ihnen also mit der Mehrheit, hier auch aus Gründen der Konsequenz beim Bundesrat zu bleiben und diese Teuerungskorrekturen nicht rückgängig zu machen.