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Riklin Kathy · Nationalrat · 2011-02-28

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-02-28

Wortprotokoll

Wir behandeln heute vier Vorlagen zur Entwicklungszusammenarbeit. Bei drei Vorlagen, nämlich der Botschaft 10.085 zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe, der Botschaft 10.081 über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken und der Botschaft 10.076 zur Verlängerung und Aufstockung des vierten Rahmenkredits zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS, haben wir einen Beschluss zu fassen. Das Geschäft 09.078, der Bericht des Bundesrates über die Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit, kann mit der nun vorliegenden Botschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent als erledigt betrachtet werden. Der Nationalrat ist bei diesen Geschäften Zweitrat; der Ständerat hat am 9. Dezember 2010 ohne Änderungen allen drei Vorlagen mit deutlichem Mehr zugestimmt.

Zuerst zur Vorgeschichte: Mit den zwei Bundesbeschlüssen 08.028 und 08.030 vom 8. Dezember 2008 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Botschaft vorzulegen, die aufzeigt, wie die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens erhöht werden kann. Mit der Rückweisung des Berichtes, den der Bundesrat sodann zu den Bundesbeschlüssen vom 8. Dezember 2008 über die Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit vorlegte, hat das Parlament diesen Auftrag bestätigt.

Bei der zweiten Vorlage hat die Finanzkommission des Nationalrates einen Mitbericht zur Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe und zur Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multinationalen Entwicklungsbanken verfasst. In der Kommission betonte Bundesrat Schneider-Ammann, dass die drei Vorlagen für die Schweiz aus entwicklungspolitischer, aussenpolitischer und wirtschaftlicher Sicht von grosser Bedeutung seien.

Nun zur ersten Vorlage, "Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe", und zum Bericht über die Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit: Warum soll sich die Schweiz verstärkt an der Entwicklungshilfe beteiligen? Die Hilfe für die Ärmsten dieser Welt ist eine humanitäre Notwendigkeit und solidarische Verpflichtung eines wohlhabenden Landes wie der Schweiz. Wir sind aber auch an stabilen und friedlichen Verhältnissen auf der ganzen Welt interessiert. Jeden zweiten Franken verdient die Schweiz im Ausland. Wir nehmen in internationalen Rankings bezüglich Globalisierung, Weltoffenheit und Innovation Spitzenränge ein. Es steht der Schweiz daher gut an, bis im Jahr 2015 einen Beitrag von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens an die Entwicklungshilfe zu leisten. Zudem haben wir das notwendige Know-how und gut ausgebildete [PAGE 3] Leute, um sinnvolle Projekte voranzutreiben und zu verwirklichen. Mit 0,5 Prozent sind wir noch lange nicht an der Spitze der Geberländer. Viele uns ähnliche Staaten zahlen bereits 0,7 Prozent und mehr an die ärmsten Länder dieser Welt.

Die Schweizer Regierung hat sich im Rahmen der Millenniumsentwicklungsziele im Jahre 2000 zusammen mit den Regierungen vieler anderer Länder verpflichtet, bis zum Jahr 2015 den Wert von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe zu erreichen. Wir wissen heute, dass dieses Ziel, das unsere Bundesräte damals mitunterzeichnet haben, nicht zu erreichen ist. Heute setzen wir uns für einen realistischen und gangbaren Weg ein. Mit der Botschaft 10.085 werden für die Jahre 2011 und 2012 verbindliche Anpassungen vorgenommen. Wenn wir diese Botschaft jetzt gutheissen, erreichen wir gemäss den neuesten Berechnungen vom 3. Februar 2011 für das Jahr 2011 einen Wert von 0,43 Prozent des Bruttonationaleinkommens, also einen Wert, der sogar noch tiefer ist als der in der Botschaft vorgesehene, und für das Jahr 2012 einen von 0,46 Prozent. Für die Jahre ab 2013 muss das Parlament neu beschliessen und darüber entscheiden, ob es sich seinem Ziel von 0,5 Prozent weiter annähern will.

Die Vorlage zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens umfasst Verpflichtungen von insgesamt 640 Millionen Franken, 272 Millionen für die multilaterale und 368 Millionen für die bilaterale Hilfe. Die Mittel zur Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe sind im Voranschlag und in der Finanzplanung schon eingestellt.

Die bilateralen Programme konzentrieren sich auf die Bereiche Wasser und Klima. Das sind entwicklungspolitisch zwei Schlüsselbereiche mit grosser Wirkung. Die Erhöhung der "aide publique au développement" (APD) auf 0,5 Prozent wird es der Schweiz erlauben, die bilaterale Hilfe in den beiden für die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele wichtigen Bereichen Wasser und Klima entschieden zu verstärken. Im Wassersektor geht es um den Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen. Es geht auch um die Wasserversorgung, denn die globale Klimaerwärmung wird in grossen Bereichen der Welt zu zunehmender Trockenheit führen. Im Klimabereich erfüllt die Schweiz mit diesem Engagement ihre im Rahmen des Copenhagen Accords vom 18. Dezember 2009 eingegangene Verpflichtung, in den Jahren 2010 bis 2012 zusätzliche Mittel für Mitigations- und Adaptationsmassnahmen in Entwicklungsländern bereitzustellen. Damit kann die Schweiz auch ihren Beitrag zur sogenannten Klimaanschubfinanzierung 2010-2012 abdecken. Dies ist ein Engagement zur Unterstützung der Entwicklungsländer im Klimabereich, welches Bundesrätin Leuthard im Dezember 2011 am jüngsten globalen Klimagipfel in Cancun nochmals ausdrücklich bestätigt hat.

Um den Vorgaben des Copenhagen Accords in Bezug auf die neuen, zusätzlichen Mittel - Stichwort: Additionalität - zu entsprechen, dürfen diese Mittel nicht den bestehenden Budgets der Entwicklungszusammenarbeit belastet werden. Für bilaterale Massnahmen im Klima- und Wasserbereich können mit der Krediterhöhung wie erwähnt zusätzliche 368 Millionen Franken verwendet werden. Mit der Erhöhung der multilateralen Mittel können wir unsere internationalen Verpflichtungen einhalten, welche wir wegen der Beschränkung auf 40 Prozent der Gesamtmittel reduzieren mussten.

An die Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertreter in diesem Rat: Die Schweizer Wirtschaft und namentlich auch Schweizer Fachkräfte profitieren von der Entwicklungshilfe in vielfältiger Hinsicht. So generiert jeder in die öffentliche multinationale Entwicklungshilfe fliessende Franken Fr. 1.62 bis 2.10 an volkswirtschaftlicher Wertschöpfung in der Schweiz. Zudem schafft die bilaterale und multilaterale Entwicklungshilfe 20 000 bis 26 000 Arbeitsplätze auch im Inland, also in der Schweiz.

Die APK Ihres Rates ist mit 17 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten und hat dem Bundesbeschluss zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe zugestimmt. Der Deza-Teil wurde mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Seco-Teil mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Zur zweiten wichtigen Botschaft, zur Botschaft 10.081 über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken: Die Finanzkrise hat die Entwicklungsländer ganz besonders getroffen. Für die Finanzierung der notwendigen Investitionen zur Überwindung von strukturellen Mängeln und zur Armutsbekämpfung in Entwicklungs- und Transitionsländern fehlen Mittel, da die Krisenbekämpfung erhebliche Mittel gebunden hat. Die beantragten Kapitalerhöhungen der Entwicklungsbanken sind somit eine Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Die vorliegende Botschaft 10.081 über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken umfasst sechs Entwicklungsbanken, die für entwicklungs-, umwelt-, wirtschafts- und finanzpolitische Fragen auf globaler und regionaler Ebene von besonderer Bedeutung sind. Die Banken sind komplementär zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Sie finanzieren umfangreiche Seco-Programme in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Infrastrukturen usw. Sie haben einen privilegierten Zugang zu den Regierungen der Empfängerländer und können Mittel im grossen Umfang mobilisieren.

Während sich die Weltbankgruppe durch ihre quasi universelle Mitgliedschaft und ihre globale Reichweite auszeichnet, werden die regionalen Entwicklungsbanken von ihren regionalen Mitgliedsländern als "ihre Bank" betrachtet. Dieser hohe Grad an Aneignung ermöglicht es den regionalen Entwicklungsbanken, die übrigens alle ein "AAA" haben, mit ihren Mitgliedsländern heikle Fragen anzugehen, ohne ablehnende Reaktionen zu erzeugen. In dieser Weise ergänzen sich die Banken.

Für die Beteiligung an den Kapitalerhöhungen wird ein Rahmenkredit von 3183 Millionen Franken für eine Laufzeit von acht Jahren bewilligt, 167 Millionen Franken dieses Rahmenkredits sind einzahlbar, der Rest stellt Garantiekapital dar. Der Verpflichtungssaldo von rund 180 Millionen Franken des vorangehenden Rahmenkredits aus dem Jahre 1995 für die Kapitalbeteiligung an den internationalen Entwicklungsbanken sowie derjenige von rund 200 Millionen Franken des Rahmenkredits zur Beitrittsbeteiligung an der Weltbankgruppe aus dem Jahre 1991 werden nicht mehr beansprucht und verfallen. Heute beantragen wir einen Betrag von 2167 Millionen Franken als Garantiekapital.

Mit der Beteiligung am Kapital der Entwicklungsbanken leistet die Schweiz einen weiteren Beitrag an die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit. Dieser Beitrag wird international anerkannt, indem die Zahlungen an die Kapitalerhöhungen der APD-Quote der Schweiz angerechnet werden. Die APK hat der Vorlage über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken mit 18 zu 8 Stimmen zugestimmt.

Nun noch zur letzten Botschaft, zur Botschaft 10.076 zur Verlängerung und Aufstockung des vierten Rahmenkredits zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS: Diese dritte Botschaft betrifft die sogenannte Osthilfe. Hier geht es lediglich darum, den laufenden vierten Rahmenkredit bis Ende 2012 zu verlängern. Diese Verlängerung ist notwendig, um die vorgesehene Synchronisierung der Rahmenkredite in der nächsten Legislaturplanung realisieren zu können.

Das Ziel der schweizerischen Ostzusammenarbeit bleibt unverändert: Die Schweiz will die Länder Osteuropas auf ihrem Weg zu demokratischen Rechtsstaaten und funktionierenden Marktwirtschaften weiterhin unterstützen. Es geht dabei in erster Linie um die Weitergabe von Fachwissen und moderner Technologie zur Unterstützung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen. Der Bundesrat beantragt uns, für die Verlängerung der Unterstützung von Aktionen zugunsten des Transitionsprozesses in den Staaten Osteuropas und der GUS den Rahmenkredit bis zum 31. Dezember 2012 um 290 Millionen Franken aufzustocken. Damit kann die Beitragshöhe des jährlichen Engagements konstant bleiben. Die Aufstockung des vierten Rahmenkredits wird erst freigegeben, wenn der letzte [PAGE 4] ausgeschöpft ist - voraussichtlich ab dem 1. Juli 2011. Die Verlängerung und Aufstockung des Osthilfekredits wurde in der Kommission mit 18 zu 8 Stimmen angenommen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen somit, allen drei Vorlagen zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.