preparatory:AB 1158
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-13
Wortprotokoll
In der Kommission ist die neue Formel beantragt worden, wahrscheinlich weil die Befürchtung bestand, der Bundesrat könnte irgend einmal zusammen mit den Verbänden eine Alterslimite festlegen, die unterhalb des heutigen AHV-Alters liegen würde. Man möchte doch, dass das ganze Volk in dieser Frage einigermassen gleich behandelt wird. Massnahmen, die in Richtung dieser Befürchtung gehen, sind nicht beabsichtigt, theoretisch aber möglich, mit den Ausnahmen, die Sie hier mit dieser Formel zulassen. Das sind die gleichen Ausnahmen, die wir heute schon haben; Frau Spoerry hat sie erwähnt. Es sind dies das Grenzwachtkorps, die Instruktoren und die Generäle. Das sind Berufe, wo es doch nicht geht - denken Sie an die Gefahren, in denen die Grenzwächter heute leben!-, dass einer bis zum 65. Lebensjahr arbeitet, da braucht es Ausnahmen. Auf diesen müssen wir beharren, andere Ausnahmen sehen wir eigentlich nicht.
Im Moment ist mir nicht ganz klar - aber das werden wir in der Differenzbereinigung noch prüfen -, ob es mit der neuen Formulierung möglich ist, die heutige Lösung beizubehalten, wonach die Beamten unter bestimmten Umständen, die genau definiert sind, etwas früher in Rente gehen können. Das ist in letzter Zeit hin und wieder und immer häufiger vorgekommen; wir möchten das natürlich beibehalten. In Einzelfällen - bei jenen, die darüber hinaus arbeiten - kann das durchaus Sinn machen; aber das geht nur im gegenseitigen Einvernehmen, man kann keinen zwingen, länger zu arbeiten - auch nach AHVG nicht. Es kann der Fall sein, wenn ein Spezialist da ist, für den man keinen geeigneten Ersatz findet, oder wenn ein Projekt noch fertig gemacht werden muss. Ich glaube sowieso, dass wir uns in den nächsten zwanzig Jahren mit dem Gedanken vertraut machen müssen, eher wieder etwas länger als weniger lang zu arbeiten. Heute wird man noch gelyncht, wenn man das sagt, aber Sie werden es noch erleben, dass länger gearbeitet wird.
Gesamthaft gesehen würde ich natürlich die bundesrätliche Formulierung vorziehen. Ich habe gesagt, dass wir mit der anderen nicht untergehen, aber wir würden die bundesrätliche Formulierung vorziehen, weil sie eben eine Spur flexibler ist. Wir haben nicht vor, unter das AHV-Alter zu gehen. Diese Zusage kann ich selbstverständlich machen. In diesem Sinne würde ich es vorziehen, wenn Sie Herrn Leuenberger zustimmen würden.