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Wicki Franz · Ständerat · 2001-03-21

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-21

Wortprotokoll

Bevor wir zu der Detailberatung der Änderungen der verschiedenen Steuergesetze übergehen, möchte ich als Präsident der WAK kurz auf Folgendes hinweisen:

Unsere Kommission hat der Kommission für Rechtsfragen einen eingehenden Mitbericht abgegeben. Vor allem wurden die steuerlichen Aspekte geprüft. Wir haben der Kommission für Rechtsfragen konkrete Abänderungsanträge unterbreitet. Ich verzichte darauf, hier auf die einzelnen Anträge einzugehen. Unsere Anträge wurden auch dem Eidgenössischen Finanzdepartement zugestellt, und wir konnten feststellen, dass Herr Bundesrat Villiger all unseren Anträgen - ausser jenen betreffend das Bundesgesetz über die Stempelabgaben - zustimmte. Die Kommission für Rechtsfragen hat nun in ihrer Mehrheit bei Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe e des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben dem Antrag der WAK zugestimmt. In Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe j entspricht der Antrag der Minderheit dem Vorschlag der WAK.

Im Übrigen hat die Kommission für Rechtsfragen unseren Anträgen vollumfänglich zugestimmt und sie übernommen. Zudem hat unsere Kommission der Kommission für Rechtsfragen vorgeschlagen, im Ständerat zwei Vorstösse einzureichen. Der eine Vorstoss richtet sich an die Kantone, der andere betrifft den Gesetzesvollzug. Da beide Vorstösse keine gesetzliche Änderung erfordern, ist die Form der Empfehlung angebracht. Der Bundesrat ist bereit, die beiden Empfehlungen entgegenzunehmen. Sie fanden die Zustimmung des Bundesrates und des Eidgenössischen Finanzdepartementes, wie das Herr Bundesrat Villiger gesagt hat. Die [PAGE 163] Empfehlungen sind Gegenstand der beiden nächsten Traktanden.

Ich bitte Sie bereits jetzt, diese Empfehlungen zu überweisen.

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