Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2011-03-01
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-01
Wortprotokoll
Ich habe gleichlautende Anträge beim Überbrückungskredit und bei den Neuen Kreditvereinbarungen gestellt, spreche dazu aber nur einmal. Es geht darum, dass ich Ihnen beantrage, diese Kredite dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.
Ich kann dabei gerade an die Ausführungen der Kommissionspräsidentin anschliessen, die uns soeben über die Statuten des IWF belehrt hat, allenfalls sogar richtigerweise. Nur, die Frage ist jetzt: Sind Sie bereit, diese Statuten auch ernst zu nehmen, wenn sie einmal zum Vorteil und nicht nur zum Nachteil der Schweiz ausgelegt werden können?
Die Schweiz ist dem IWF 1992 durch Volksabstimmung beigetreten. Zu keinem Zeitpunkt wurde dem Souverän je gesagt, mit diesem Beitritt sei verbunden, dass wir für die Verschuldung von anderen Ländern mitzuhaften hätten. Es wurde von Zahlungsbilanzhilfe gesprochen - das war der Zweck des IWF -, aber nie von einer Haftung bei einer Überschuldung, die von den Verursacherstaaten selbst nicht mehr bewältigt werden kann. Das ist eine massive Zweckänderung beim IWF! Dass unser Volk auch etwas dazu zu sagen haben muss, ist nichts als selbstverständlich, wenn man die Interessen des Volkes in diesem Haus überhaupt noch ernst nimmt. Es fand eine eigenmächtige Änderung der IWF-Statuten unter dem Diktat der von der Verschuldungskrise am stärksten belasteten Länder, nämlich der USA und der Euro-Staaten, statt. Diese Länder haben di Änderung des IWF-Zweckes durchgesetzt. Wenn wir beim IWF schon Mitglied sind, bezahlen und uns mit Milliarden engagieren müssen und wenn dieses ganze Manöver nur der Stabilitätssicherung dienen und deshalb harmlos sein soll, dann fragen Sie doch bitte das Volk, ob es damit einverstanden ist.
Sie sagen, es würden nur Garantien gesprochen, die nie bezahlt werden müssten. Wir würden vielleicht sogar noch ein Geschäft machen. Wer heute angesichts des Umfangs der Verschuldungskrise blauäugig solche Zusicherungen in die Welt setzt, muss sich doch auch die Frage stellen, wer dann letzten Endes haftet. Ihre Entscheidung ist: Es haftet das Volk mit seinem Vermögen, der Einzelne mit seiner Leistungsfähigkeit; nicht der Bund, nicht die Bundesräte haften. Und es stellt sich die Frage der Kantone: Die Kantone sind diejenigen, die am stärksten, am massivsten zur Kasse gebeten würden, wenn die Nationalbank tatsächlich bezahlen müsste, also den Garantien Taten folgen lassen müsste. Die Kantone werden zu diesem Milliardengeschäft, das wir jetzt hier als Staatsvertrag behandeln, überhaupt nicht befragt. Es sind allerdings nicht die Kantone selbst, es sind die Steuerzahler der Kantone, die dann zur Kasse gebeten werden.
Wenn Sie hier so sicher sind, dass das Volk ob diesem Solidaritäts- und Stabilisierungsbeitrag hell entzückt ist, dann lassen Sie das Volk doch bitte auch dazu sprechen. Es geht nicht an, in diesem Umfang Gelder der Bevölkerung zu binden und zu sagen, wir hätten irgendwelche Mechanismen gefunden, die uns davon dispensieren, das Volk dazu auch zu befragen, ob es überhaupt bereit ist, diese Zahlungen zu leisten. Es geht um Volksvermögen, über das hier verfügt wird; das Volk sollte dazu Mitsprache haben.
Ich bitte Sie, dem Antrag auf Unterstellung der IWF-Zahlungen unter das Referendum zuzustimmen und die Demokratie spielen zu lassen.