von Graffenried Alec · Nationalrat · 2011-03-02
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-03-02
Wortprotokoll
Wissen Sie, wie viele Ihrer Facebook-Freundinnen und -Freunde im Ausland leben? Wissen Sie, wie viele Ihrer Mails aus dem Ausland, wie viele aus dem Inland kommen? Wissen Sie das nicht? Das erstaunt mich nicht. Ich weiss es auch nicht.
Nirgends sind die Grenzen so offen wie im virtuellen Raum. Nirgends ist daher auch die Kriminalitätsbekämpfung so schwierig und sind die Waffen der Strafverfolgung so stumpf wie im Cyberspace. Herr Heer, es geht nicht nur darum, Rechtshilfe zu leisten; es geht auch darum, Rechtshilfe zu erhalten, Rechtshilfe einzuholen. Es ist völlig lächerlich, die Cyberkriminalität nur in der Schweiz bekämpfen und damit im grenzenlosen Cyberspace eine Grenze ziehen zu wollen, die es in der Realität nicht gibt. Es ist schon erstaunlich, wenn man bedenkt, wie oft in diesem Saal in letzter Zeit die Verschärfung des Strafrechts verlangt wurde, namentlich im Bereich der Kinderpornografie: Jetzt ist ein konkretes Gesetz mit konkreten Mitteln auf dem Tisch, und jetzt bestehen da plötzlich Vorbehalte, nur weil man international zusammenarbeiten soll.
Wir von den Grünen begrüssen den Beitritt der Schweiz zu diesem internationalen Abkommen. Nur Hand in Hand mit der internationalen Gemeinschaft können wir die Computerkriminalität, wenn überhaupt, wirksam bekämpfen. Hier geht es nicht nur um grenzüberschreitende Kinderpornografie, hier geht es auch um grenzüberschreitende Wirtschaftskriminalität, wie beispielsweise auch das Hacken von Bankdaten. Wir empfehlen daher Eintreten.
Wir lehnen jedoch den Rückweisungsantrag der Minderheit Sommaruga Carlo ab. Die Idee ist zwar bestechend, zuerst alle Baustellen im Schweizer Recht zu bereinigen. Nur, ob dies realisierbar ist, und dies innert nützlicher Frist - da machen wir ein Fragezeichen. Wir werden die Rückweisung daher mehrheitlich ablehnen.
Hingegen werden wir den Antrag der Minderheit Schmid-Federer unterstützen. Diese Konvention wurde in den Neunzigerjahren ausgearbeitet und im Jahre 2001 unterzeichnet. Seit Erlass der Konvention ist viel passiert, auch im Internet! Wir wollen nicht nur Hacker bestrafen, welche die Schranken zu besonders gesicherten Netzwerken knacken, sondern all jene, welche ohne Berechtigung in fremde Netze eindringen. Wir wollen hier die Gleichstellung mit dem Hausfriedensbruch erreichen. Hausfriedensbruch begeht nicht nur ein Einbrecher, Hausfriedensbruch begeht jeder, der sich gegen Ihren Willen in Ihre Wohnung, in Ihr Haus oder in Ihren Garten begibt. Das wollen wir auch im Bereich des Internets sicherstellen. Wir bitten Sie deshalb dringend, bei Artikel 143bis die Minderheit Schmid-Federer zu unterstützen.
Das schweizerische "Computerstrafrecht" - auch das wurde bereits gesagt - wird durch drei Artikel aus dem Jahr 1995 geregelt. Wenn Sie sich selber vergegenwärtigen, wo Sie 1995 in Bezug auf den Verkehr im Internet gestanden sind: Das war die Steinzeit des Internets. Heute sind wir sechzehn Jahre weiter. Es hat sich daher im Rahmen der Auseinandersetzung mit der Konvention gezeigt, dass unser "Computerstrafrecht" dringend überarbeitet und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden muss. Dies betrifft die Zukunft.
Im Moment bitten wir Sie, auf die Vorlage einzutreten, die Rückweisung abzulehnen und bei Artikel 143bis die Minderheit zu unterstützen.
[VS]