Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2011-03-02
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-03-02
Wortprotokoll
Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, das Übereinkommen des Europarates über die Cyberkriminalität zu genehmigen, den Bundesrat zur Ratifizierung zu ermächtigen und gleichzeitig die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gutzuheissen.
Durch die beschleunigte und fortschreitende Entwicklung im Bereich der Informationstechnologien wird unsere Gesellschaft einem steten Wandel unterzogen. Den positiven wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Effekten stehen aber auch negative Aspekte wie neuartige Straftaten oder die Begehung von herkömmlichen Delikten mit neuen Mitteln gegenüber. Dies wird umso klarer, wenn man sich vertieft mit den Risiken bzw. der Sicherheit in diesem ganzen Bereich befasst, was heute leider noch zu wenig gemacht wird bzw. auch unterschätzt wird. Denn das gewaltige Wachstum, die sich unglaublich rasch entwickelnden Neuerungen führen auch zu einer exponentiellen Steigerung der Sicherheitsprobleme. Stichworte sind Cyberdiebstahl, Cyberspionage, Cyberterrorismus oder Cyberkinderpornografie, um nur einige der ganz grossen Probleme hier zu nennen. Experten stufen denn auch die Cybersicherheit als eines der ganz grossen globalen Risiken mit unglaublichen möglichen Auswirkungen ein, und das wird in Zukunft ohne Zweifel noch gewaltige Anforderungen und Herausforderungen an das Risikomanagement des Bundes stellen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf den Jahresbericht der GPK zum Risikomanagement, den wir in der dritten Sessionswoche behandeln werden.
Die vorliegende Europaratskonvention über Cyberkriminalität ist nun das erste und bisher einzige internationale Übereinkommen, das sich mit Computer- und Netzwerkkriminalität befasst, und die Vertragsstaaten verpflichten sich damit auch, das materielle Strafrecht wie auch die Rechtshilfe den Herausforderungen neuer Informationstechnologien anzupassen. Die Schweiz erfüllt zwar die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitgehend. Punktuelle Anpassungen sind aber trotzdem nötig. Diese werden von der BDP-Fraktion unterstützt. Wir unterstützen auch die Anbringung verschiedener Vorbehalte und Erklärungen, und zwar im Sinne einer raschestmöglichen Ratifizierung der Konvention. Das heisst nicht, dass wir in der Folge nicht daran arbeiten können und sollen, einige dieser Erklärungen und Vorbehalte wieder zurückziehen zu können.
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Wir begrüssen im Übrigen das Abkommen als solches sehr, ist doch gerade in diesem Bereich die gesamte internationale Gemeinschaft gefordert. Die auftretende vernetzte Delinquenz kann nur über die Grenzen hinweg effizient bekämpft und verhindert werden. Sowohl die Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen wie auch die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit sind deshalb unseres Erachtens nicht nur nötig, sondern unabdingbar.
Die BDP-Fraktion wird deshalb, wie ausgeführt, auf die Vorlage eintreten und ihr zustimmen. Wir beantragen Ihnen, dies ebenfalls zu tun.