Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-03-02
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-02
Wortprotokoll
Ich darf Sie daran erinnern, dass wir vorhin, bei der letzten Abstimmung, Artikel 15 des Verantwortlichkeitsgesetzes aufgehoben haben. Wir haben damit die Beamten von ihrer privilegierten Stellung ausgenommen, die bisher darin bestand, dass die Strafverfolgung bei strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit ihrer amtlichen Tätigkeit der Überwindung einer zusätzlichen Hürde bedurfte. Nun geht es um Mitglieder des Bundesrates, und es geht um Verbrechen und Vergehen, die nicht - nicht! - im Zusammenhang mit ihrer amtlichen Stellung stehen.
Verschiedentlich ist vorhin der Zusammenhang zum Ministerpräsidenten Italiens hergestellt worden. Selbstverständlich trifft das nicht zu. Es ist eine blosse Illustration. Wenn wir aber den Fall Berlusconi auf die Abläufe reduzieren und neutralisieren, dann lassen sich Parallelen ziehen. Auch nach dem geltenden Artikel 61a RVOG muss das Gremium selbst über die Strafverfolgung eines Kollegen oder einer Kollegin entscheiden. Das wollen wir nicht.
Wenn wir jetzt die möglichen Fälle anschauen, dann sehen wir, dass es wiederum - ähnlich wie vorhin bei den Beamten - die Möglichkeit gibt, dass rein schikanöse Strafanzeigen eingereicht werden, die sich auf völlig belanglose Vorwürfe beziehen, die offensichtlich nicht zutreffen. Hier hat auch ein Bundesratsmitglied die Möglichkeit, gestützt auf die heutige StPO sehr rasch die Einstellung eines solchen Verfahrens zu erwirken - also keine Belästigung de facto. Geht es aber um Vorwürfe mit einem gewissen Hintergrund und einer gewissen Substanz, die sich auf mögliche Verbrechen oder Vergehen beziehen, die nicht im Zusammenhang mit seiner Amtstätigkeit stehen, dann ist doch nicht einzusehen, weshalb hier nicht gegen dieses Bundesratsmitglied wegen derartiger Delikte ein Verfahren eingeleitet werden können sollte. Mit Sicherheit wird das ja hoffentlich nicht eine derartige Häufigkeit annehmen, dass deswegen die Ausübung der Amtstätigkeit eingeschränkt wäre; diese könnte höchstens wegen einer Unzahl von schikanösen Strafanzeigen eingeschränkt werden. Aber diese sind, wie gesagt, sehr schnell zu erledigen, indem auf die Strafverfahren nicht eingetreten wird bzw. das Strafverfahren sehr schnell und relativ formlos eingestellt werden kann. Dort, wo es aber um substanzielle Vorwürfe geht, sind wir - die FDP-Liberalen gehen mit der einstimmigen Staatspolitischen Kommission einig - der Meinung, dass derartige Strafverfolgungen keine zusätzliche Hürde überwinden müssen sollen.
Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.