Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-03-02
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-03-02
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie dringend, dieses Privileg aufzuheben. Hier sind wir tatsächlich mit einer Art Lex Berlusconi konfrontiert. Das ist übrigens nicht vergleichbar mit dem vorher beschlossenen Sessionsprivileg. Beim Sessionsprivileg geht es ja nur darum, dass jemand nicht während einer Session verhaftet werden kann, sondern erst nachher. Aber wenn er einmal verhaftet ist, das Verfahren läuft und er verurteilt ist, dann hat er kein Recht, aus dem Gefängnis an der Session teilzunehmen, sondern dann ist er de facto weg.
Bei einem Bundesrat geht es um etwas ganz anderes. Es geht um die Frage, ob ein Bundesrat zeit seines Amtes vor der Verfolgung privater Verbrechen geschützt ist, die nichts mit seinem Amt zu tun haben. Das ist in diesem Sinn das, was das italienische Volk zum Beispiel jetzt fernsehreif zur Kenntnis nehmen muss: dass sich Herr Berlusconi für völlig private Delikte der Strafverfolgung entziehen kann. Das wollen wir nicht. Wir wollen eine Trennung zwischen privater Strafbarkeit und jener Strafbarkeit, die etwas mit der Amtstätigkeit zu tun hat. Ich wüsste gar nicht, was das schützenswerte Interesse sein könnte, dass ein Bundesrat für ein strafbares Verhalten überhaupt nicht belangt werden kann, nur weil er Bundesrat ist. Das ist jedenfalls nicht mehr zeitgemäss. Ob es je gerechtfertigt war, da kann man geteilter Meinung sein. Aber wenn jetzt das Parlament der Auffassung gemäss Status quo folgen würde, dann würde es einen folgenschweren Fehler machen.
Das Argument, es habe noch nie ein solcher Fall behandelt werden müssen, ist uninteressant. Die Frage ist, was die gesetzliche Anlage ist, und die gesetzliche Anlage muss diese Trennung zwischen der privaten Strafbarkeit und der [PAGE 84] behördlichen, politischen Strafbarkeit klar statuieren. Wenn sie das nicht macht, schützt sie eigentlich ein Staatsverständnis, das bedeutet: Was ich während meiner Zeit als Bundesrat mache, ist über alles erhaben. Das wollen wir nicht. Das führt zur absurden Situation in Italien oder auch in Frankreich: Jetzt muss der arme ehemalige Staatspräsident Chirac, nachdem er mühsam seine vierzehn Jährchen überstanden hat, ein Verfahren "prästieren". Vorher konnte man ihn nämlich nicht verfolgen, obwohl es offensichtlich um Korruption ging. Die Vermutung ist - aber die Unschuldsvermutung gilt -, dass es eine rein private Bereicherungssache war. Ja, soll sich ein Bundesrat privat bereichern können? Und sollen wir dann sagen: "Wir können ihn jetzt nicht verfolgen, er ist im Amt, und es ist auch richtig, dass wir ihn nicht verfolgen können, denn er ist eine so wichtige Person, dass seine Wichtigkeit wichtiger ist als seine verabscheuenswürdige Bereicherung"? Nein, Leges Berlusconi haben nichts mehr zu suchen!