Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2011-03-02
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02
Wortprotokoll
Wir haben vorher die Sessionsteilnahmegarantie für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch bei Privatdelikten gutgeheissen. Deshalb wäre es logisch, wenn wir hier beim Bundesrat gleich entscheiden würden. Die Auffassung der SPK unterscheidet sich von jener der Kommission für Rechtsfragen; deshalb spreche ich hier auch.
Die SPK möchte das sogenannte Strafverfolgungsprivileg von Behördenmitgliedern und Magistratspersonen abschaffen, wenn es um Privatdelikte geht; die RK möchte es beibehalten. Das Strafverfolgungsprivileg schützt die Mitglieder des Bundesrates, den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin während der Dauer ihres Amtes vor einer polizeilichen oder gerichtlichen Verfolgung wegen Verbrechen und Vergehen, die nicht in Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit stehen, sondern eben ein Privatdelikt darstellen. Es geht nur um das unberechtigte Einleiten von Strafverfahren, nicht aber um Zivilverfahren oder betreibungsrechtliche Verfahren.
Dieser Schutz ist gerechtfertigt. Wir haben vorhin für uns ein Pendant beschlossen. Die Bundesräte sind ja noch viel exponierter, und das in jeder Hinsicht. Es ist besonders wichtig, dass sie ihr Amt uneingeschränkt ausüben können. "Ein politischer Missbrauch", so schreibt auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu Recht, "durch die Einleitung eines unberechtigten Strafverfahrens gegen ein Bundesratsmitglied muss daher zwingend vermieden werden." Böse Zungen, aber wirklich nur böse Zungen sprechen in diesem Zusammenhang vom sogenannten Berlusconi-Artikel. Aber erstens haben wir keine Berlusconis in unserer Regierung, und zweitens geht es hier nur um den generalpräventiven Charakter dieses Schutzartikels.
Folgen Sie hier also dem Bundesrat und der Kommission für Rechtsfragen.