Stöckli Hans · Nationalrat · 2011-03-02
Stöckli Hans · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-02
Wortprotokoll
Im Namen der SPK und auch der RK bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten, damit die nötigen Veränderungen tatsächlich vorgenommen werden können.
Der Nichteintretensantrag der BDP-Fraktion wurde hauptsächlich mit dem Anliegen begründet, dass es keine Delegation der Verantwortlichkeit vom Plenum an eine Kommission geben solle. Gleichzeitig wurde dargelegt - auch der Sprecher der SVP-Fraktion, welche ebenfalls Nichteintreten beantragt, hat das getan -, dass die heutigen Bestimmungen nicht verändert werden sollten.
SPK und RK sind sich einig, dass das heutige System nicht für alle Fälle tauglich ist und dass sehr verschiedene, nicht gute Entscheide gefällt worden sind. Herr Vischer hat das Wort der juristisch paragerichtlichen Funktion des Parlamentes geprägt. Tatsächlich ist es ein Problem, wenn 200 respektive 46 Persönlichkeiten über einen solchen Einzelfall zu entscheiden haben. Natürlich ist jeder Entscheid politisch motiviert, aber bei Disziplinar- und Immunitätsentscheiden sind eben auch rechtliche Aspekte von grosser Bedeutung. Die Entscheide sind deshalb von einem Gremium zu fällen, das zahlenmässig und interessenmässig so ausgestaltet ist, dass nicht primär politische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Eine permanente Kommission ist auch ein Garant für die Konstanz in der Praxis und für die Gleichbehandlung der Betroffenen. Die Fälle aus der WBK und der SGK haben gezeigt, wie umstritten die Entscheide des Büros dann im Rat waren. Deshalb braucht es eben eine Neubeurteilung.
Das Prinzip der Vertraulichkeit verlangt nicht strengere Sanktionen, sondern es verlangt, dass Massnahmen auch durchgesetzt werden und dass die Verfahren dementsprechend gestrafft werden. Über die Anzahl der Kommissionsmitglieder, Herr Stamm, kann dann in der Detailberatung noch diskutiert werden. Ebenfalls kann in der Detailberatung diskutiert werden, ob die relative Immunität beibehalten werden soll oder nicht und ob auch die Immunität des Bundesrates und der Bundesbeamten weiterhin gewährleistet werden soll.
Betreffend die Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage, Frau Gadient, bin ich sehr beruhigt, denn Artikel 153 Absatz 3 der Bundesverfassung ermöglicht es uns, einzelne Befugnisse der Bundesversammlung, die nicht rechtsetzender Natur sind, an Kommissionen zu übertragen. Die Entscheide der neuen Kommission sind sicher nicht rechtsetzend, sondern es sind Einzelfallentscheide, konkrete Rechtsakte. Auch das Prinzip der Öffentlichkeit wird mit diesem System nicht verletzt, weil die Kommission gemäss den Anträgen der SPK dann auch verpflichtet werden soll, ihre Entscheide unmittelbar nach der Eröffnung gegenüber dem betroffenen Ratsmitglied auch der Öffentlichkeit und den Räten bekanntzumachen.
Schliesslich sei nochmals daran erinnert, dass zwischen den Disziplinarmassnahmen und den Immunitätsfragen enge Verbindungen bestehen können. Wenn zum Beispiel ein Mitglied des Rates die Vertraulichkeit der Kommissionsberatung verletzt, stellen sich sowohl disziplinarrechtliche als auch immunitätsrechtliche Fragen, weil allenfalls ein Strafverfahren wegen Artikel 320 StGB, "Verletzung des Amtsgeheimnisses", zur Diskussion stehen könnte. Dann ist es von Vorteil, wenn derselbe Sachverhalt von demselben Organ beurteilt wird. [PAGE 72]
Ich beantrage Ihnen deshalb, auf diese Vorlage einzutreten und die Detailberatung durchzuführen.