Stöckli Hans · Nationalrat · 2011-03-02
Stöckli Hans · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-02
Wortprotokoll
Bei diesem Artikel geht es um die entscheidenden Fragen betreffend die relative Immunität: ob erstens ein direkter, "unmittelbarer" Zusammenhang bestehen muss oder ob auch ein nicht unmittelbarer Zusammenhang ausreicht, ob zweitens die relative Immunität überhaupt aufrechterhalten werden soll und - das betrifft den Antrag der BDP-Fraktion - wer drittens für die Beurteilung dieser Fragen zuständig ist. Betreffend die Minderheit II (Joder) kann ich sagen, dass die SPK mit einer knappen Mehrheit von 11 zu 10 Stimmen für den Antrag der RK-Mehrheit eingetreten ist, und zwar, weil sie Klärung wollte und die Immunität einschränken wollte.
Es wurde richtigerweise gesagt, dass die Unmittelbarkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff ist und dass dann das zuständige Organ in einer konstanten Praxis definieren muss, wie unmittelbar die Geschichte sein muss. Es gibt klare Fälle des unmittelbaren, direkten Zusammenhangs. Wenn eben beispielsweise das Amtsgeheimnis verletzt wird, dann ist das strafbare Verhalten klar im Rahmen des Nationalratsamtes zutage gekommen. Es gibt auch klare Fälle, bei denen die Unmittelbarkeit nicht gegeben ist, insbesondere wenn strafbares Verhalten im privaten Bereich beurteilt wird. Und es besteht eine Grauzone. Tatsächlich ist die Bestimmung des Begriffs "unmittelbar" dazu geeignet, die Unmittelbarkeit zu sehen, einerseits bezüglich der Person und andererseits bezüglich der Sache. Es geht darum, dass es eben im Rahmen der parlamentarischen Tätigkeit einen sachlichen Zusammenhang geben muss. Aber auch mit dieser zusätzlichen Umschreibung wird dann noch in jedem einzelnen Fall zu entscheiden sein, ob auf ein Gesuch eingetreten werden soll oder nicht.
Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, den Antrag der Minderheit II (Joder) abzulehnen und die Unmittelbarkeit zu statuieren, so, wie es auch die BDP-Fraktion vorsieht.
Betreffend die Minderheit I werde ich mich kurzfassen, weil ich ja selbst der Initiant bin. Immerhin ist Folgendes zu sagen: Die Mehrheit von 12 Stimmen gegen 7, welche die Minderheit I auf sich vereinigt, setzte sich aus zwei Lagern zusammen, nämlich aus denjenigen, die die relative Immunität nicht mehr wollten, und denjenigen, die die Unmittelbarkeit nicht wollten. Deshalb entstand diese Mehrheit. Ein Teil der Mehrheit, der von Herrn Fluri vertreten worden ist, ist klar der Meinung, dass es heute nicht mehr angeht, Ungleichheiten zu statuieren zwischen Ratsmitgliedern, die durch die Immunität geschützt sind, und anderen Politikerinnen und Politikern, vor allem aus kantonalen und kommunalen Gremien. Denken Sie an die Debatten in der "Arena": Da ist ein [PAGE 79] Nationalrat, der geniesst allenfalls den Schutz der relativen Immunität, und da sind andere Persönlichkeiten, die dieses Recht nicht haben. Und es ist richtig, was Frau Gadient gesagt hat: Selbstverständlich wird mit der Abschaffung der relativen Immunität die Problematik der Abgrenzung gelöst. Das ist klar. Die Überlegungen der Minderheit I sind von dritter Seite bereits ausgeführt worden.
Im Übrigen dürfte diese Abstimmung nicht nur für Artikel 17, sondern auch für Artikel 17a des Parlamentsgesetzes Konsequenzen haben, und seit dem Rückzug der Anträge des Bundesrates durch die Bundeskanzlerin ist weiter nur noch Artikel 33cquater des Nationalratsreglementes betroffen.
Schliesslich noch eine Stellungnahme zum Antrag Gadient: Dazu muss gesagt werden, dass die Kommission nicht die Gelegenheit hatte, diesen Antrag zu diskutieren. Immerhin, Frau Gadient, muss ich Ihnen klar ergänzend sagen, dass das Immunitätsrecht nicht nur ein Recht des Parlamentes ist, sondern insbesondere ein Recht des Parlamentariers, der Parlamentarierin. Dementsprechend wird mit der richtigen Gestaltung der Rechte des Parlamentariers auch das Funktionieren des Parlamentes sichergestellt. Aber in erster Linie geht es um ein Recht des Individuums. Dementsprechend gelten die vergleichbaren Überlegungen, die die SPK und die Kommission für Rechtsfragen zur Zuständigkeit angestellt haben: Man ist überzeugt, dass die Gestaltung dieser Immunitätsrechte besser gewährleistet wird durch eine Kommission, eine spezielle Kommission, die sich insbesondere mit diesen Fragen auseinandersetzen muss. Ich kann auf die Überlegungen hinweisen, die früher allerdings nicht sehr viel gefruchtet haben, weshalb die Mehrheit der SPK dafür ist, dass sich eine spezielle Kommission auch um die Immunitätsfragen kümmert und dass das nicht mehr die Kommission für Rechtsfragen mit Antragsrecht ans Plenum sein soll.
Ich bitte Sie dementsprechend, den Anträgen der Mehrheit der SPK zuzustimmen.