Gross Andreas · Nationalrat · 2011-03-02
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-02
Wortprotokoll
Es ist nicht das erste Mal, dass wir über Meinungsumfragen diskutieren, denn es ist tatsächlich so, dass Meinungsumfragen in einem Land, in dem drei-, viermal pro Jahr abgestimmt wird, eine grosse Bedeutung haben und auch auf ein besonders grosses Interesse stossen. Herr Mörgeli schlägt aber in seiner parlamentarischen Initiative nur das Verbot von Meinungsumfragen in der SRG plus in den indirekt von öffentlichen Konzessionen finanzierten Radio- und lokalen Fernsehstationen vor. Er bezieht sich also nur auf einen Teil der Medien. Da ist die Kommission sich einig, dass das nicht infrage kommt. Ein solches Verbot wäre eine Benachteiligung derjenigen, die ganz oder teilweise öffentliche Gelder bekommen.
Wir haben uns aber überlegt, dass es sinnvoll wäre, einmal zu schauen, ob es überhaupt möglich wäre, die Meinungsumfragen gesetzlich zu regeln, einzuschränken. Denn es ist ganz wichtig, dass wir uns klarmachen, dass man den Prozess mit Meinungsumfragen stark manipulieren kann. Je nachdem mobilisieren sie Ressourcen, oder sie belassen gewisse Gruppen in einer trügerischen Sicherheit, weil sie verkennen, dass die Gegenseite eher wieder mobilisiert und am Schluss dann doch gewinnt. Weiter haben sie einen Effekt auf die Menschen, weil einige tendenziell gern auf der Gewinnerseite sein wollen und sich so beeinflussen lassen. Zudem sind sie ein ganz wichtiges Element der Stimmungsmache, das vor allem dann wichtig bzw. manipulatorisch wirksam ist, wenn es mit verschiedenen möglichen Geldeinsätzen verbunden ist.
Es ist auf jeden Fall für einige Medien ein gutes Geschäft. Viele Meinungsumfragen sind aber nicht so sorgfältig gemacht, dass sie überhaupt eine Chance haben, ein wahres Bild der vielfältigen Schweiz wiederzugeben. Denn das kostet manchmal mehr als das, was jene, die vor allem ein billiges Geschäft wollen, aufwenden möchten, und das verstärkt dann wieder die manipulatorischen Nebeneffekte.
Deshalb ist die Kommission der Meinung, dass Herr Mörgeli es sich mit seinem Vorschlag zu einfach macht. Wir wollen die SRG nicht bestrafen oder ihr zum Beispiel gegenüber den Zeitungen Nachteile verschaffen.
Aber es ist berechtigt, sich überhaupt zu fragen, ob es möglich ist, das so einzuschränken, dass die manipulative Bedeutung der Meinungsumfragen abgebaut wird bzw. auf null geht. Das betrifft die Fristen. In Frankreich zum Beispiel ist es so, dass eine Woche vor den Wahlen keine Meinungsumfragen mehr gemacht werden dürfen. Aber Frankreich hat uns auch aufgezeigt, wie man das wiederum umgehen kann. Die "Tribune de Genève" zum Beispiel hat oft die Meinungsumfragen für Frankreich gemacht; ob sie diese selber bezahlt hat oder ob sie fremdbezahlt wurden, wissen wir nicht. Sie hat diese dann innerhalb der Frist, in der die Publikation von Meinungsumfragen in Frankreich verboten ist, publiziert. Dann ist sie zitiert worden, was es wiederum den französischen Medien erlaubte, diese Vorschrift zu umgehen. Da hat der Bundesrat Recht, wenn er sagt, das wäre auch bei uns, in einem kleineren Land, naheliegend, wobei vielleicht nicht alle in der Nachbarschaft so ein Interesse daran hätten wie im Beispiel der "Tribune de Genève" und Frankreich.
Aber die Kommission möchte Sie bitten, diese Motion anzunehmen - trotz den Einwänden, die der Bundesrat zu Recht anführt, wobei einige von uns den Eindruck haben, er mache es sich auch wiederum zu einfach, indem er einfach kapituliere und glaube, der Markt würde trotzdem alles regeln. Die Motion fordert den Bundesrat auf zu versuchen, das, was sinnvoll ist, zu tun - dies im Wissen, dass wir dann über die Vorlage immer noch im Detail diskutieren und abwägen können, ob die Nachteile die Vorteile überwiegen.
Die Kommission schlägt Ihnen vor, der parlamentarischen Initiative Mörgeli keine Folge zu geben, weil sie zu einseitig und zu rigoros ist. Auf der anderen Seite ist sie aber - wie es die SPK schon oft war - der Meinung, wir müssten hier etwas nachdenken, weil unschöne Beispiele passiert sind, die uns Sorgen machen; deshalb der Auftrag an den Bundesrat, das Mögliche zu evaluieren.