Casanova Corina · 2011-03-02
Casanova Corina · Graubünden · 2011-03-02
Wortprotokoll
In der direkten Demokratie geniesst die freie und unverfälschte Meinungsbildung der Stimmberechtigten verdientermassen hohen Schutz. Die Stimmberechtigten nutzen für ihre Meinungsbildung eine ganze Palette von Elementen, z. B. die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates, Plakate, Zeitungsartikel, Diskussionen in Radio und Fernsehen, Gespräche am Familientisch usw. Auch Meinungsumfragen können zur Meinungsbildung beitragen. In der politischen Diskussion um Meinungsumfragen wird aber immer wieder behauptet, solche Umfragen würden die freie Meinungsbildung beeinträchtigen. Je nach Vorlage und Ausgangslage beklagen mal die einen, mal die anderen, dass die Gegenseite mithilfe von Meinungsumfragen Stimmung mache und die Stimmberechtigten zu manipulieren versuche. Mit der vorliegenden Motion fordert die SPK-NR, dass der Bund gesetzliche Bestimmungen zur Regelung der Rahmenbedingungen für die Publikation von Meinungsumfragen vorlege. Darin sollten auch Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit und Vorschriften über die Transparenz der Methoden enthalten sein.
Der Bundesrat lehnt diese Motion ab.
Es ist in der Vergangenheit immer wieder behauptet worden, die Stimmberechtigten liessen sich durch Umfrageergebnisse manipulieren; der Nachweis für diese Behauptung ist aber noch nie gelungen. Im Gegenteil: Die Wahl- und Abstimmungsforschung hat mehrfach nachgewiesen, dass die freie und unverfälschte Meinungsbildung der Stimmberechtigten durch Wahlumfragen und deren Ergebnisse nicht beeinträchtigt wird. Wir alle kennen Beispiele, Einzelfälle, in denen etwa eine Stimmberechtigte auf das Abstimmen verzichtet, weil sie glaubt, dass das Resultat schon feststehe, oder wo ein Stimmberechtigter aus taktischen Gründen anders stimmt, als es seiner persönlichen Überzeugung entspricht. Aber das sind bewusste individuelle Entscheide.
Für den Bundesrat gibt es aber noch weitere Gründe dafür, dass er gesetzliche Bestimmungen für die Publikation von Meinungsumfragen ablehnt: Die Kommunikation hat sich in den letzten Jahren schnell und stark verändert. Das gilt auch für die politische Kommunikation. Es gibt z. B. die neuen sozialen Medien wie Facebook und Twitter, die auch in der direkten Demokratie eine wichtige Rolle spielen. Diese Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die direkte Demokratie bilden auch für die Branche der Markt- und Sozialforschung eine permanente Herausforderung. In dieser Diskussion um Methoden und Qualitätssicherung würden gesetzliche Vorschriften des Staates für Meinungsumfragen ein falsches Signal setzen: Bestimmte Methoden erhielten eine Legitimation und damit ein höheres Gewicht; sie erhielten gewissermassen ein staatliches Gütesiegel. Weil gesetzliche Vorschriften naturgemäss immer dem aktuellen Stand der Wissenschaft hinterherhinken, könnte ein staatliches Gütesiegel die wissenschaftliche Auseinandersetzung um die Methoden der Meinungsumfragen sogar behindern. Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine kritische wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Methoden der Meinungsforschung mehr zur Qualitätssicherung beiträgt als staatliche Vorgaben zur Wissenschaftlichkeit.
Schliesslich ist der Bundesrat aus medienpolitischen Gründen gegen die Motion. Von jeher dient die Publikation von Umfrageergebnissen in erster Linie der Profilierung des Auftraggebers. Das Erstellen einer Umfrage, die Präsentation ihrer Ergebnisse und deren Interpretation werden zu einem Ereignis gemacht, das Aufmerksamkeit für den Auftraggeber generiert. Der Nachrichtenwert soll möglichst gross sein; entsprechend gibt es die Tendenz, dass die Auftraggeber die Ergebnisse der Umfrage zuspitzen und dadurch möglicherweise verfälschen. Der Beitrag zur politischen Debatte und damit zur politischen Meinungsbildung ist dann nur ein Nebeneffekt. So ist es nicht immer, aber immer öfter. Dies zeigt sich insbesondere bei Online-Medien, die täglich "Umfragen" fabrizieren, deren Zweck es ist, Aufmerksamkeit und damit Klicks zu generieren. Solche Online-Medien wollen nicht eine Debatte versachlichen.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es eine kritische Auseinandersetzung mit der Instrumentalisierung von Meinungsumfragen braucht. Diese soll jedoch nicht mittels gesetzlicher Vorschriften erfolgen. Hier ist der Wettbewerb gefragt: der publizistische Wettbewerb zwischen den Medien, der methodische Wettbewerb unter den Meinungsforschern und der wissenschaftliche Wettbewerb der Politikwissenschafter.
Der Bundesrat empfiehlt deshalb, weiterhin auf die Selbstregulierung der Branche zu vertrauen. Sie definiert seit den Neunzigerjahren auf freiwilliger Basis Mindeststandards für abstimmungs- und wahlbezogene Umfrageergebnisse. Der Bundesrat zählt auch darauf, dass der Dialog zwischen universitärer Forschung und kommerziellen Anbietern weitergeführt wird. Diese Selbstverpflichtung macht die Branche flexibel genug, um auf neue Entwicklungen zu reagieren und sich neuen Erkenntnissen anzupassen.
Der Bundesrat bittet Sie deshalb, die Motion abzulehnen.