Casanova Corina · 2011-03-02
Casanova Corina · Graubünden · 2011-03-02
Wortprotokoll
Die GPK Ihres Rates und diejenige des Ständerates haben im Mai des letzten Jahres den Bericht "Die Behörden unter dem Druck der Finanzkrise und der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA" verabschiedet und in diesem Zusammenhang auch diese Motion eingereicht. Der Ständerat hat eine gleichlautende Motion seiner GPK am 1. Dezember 2010 angenommen.
Ich möchte noch einige Ausführungen dazu machen, wie bis Ende letzten Jahres das Protokoll gemacht wurde. Die Kommission war darüber empört, dass es rund um die UBS und das grenzüberschreitende Geschäft zeitweise keine Protokolle gab. Wann immer der Bundesrat zu diesen Geschäften Beschlüsse gefasst hat, gab es dazu jeweils einen Bundesratsbeschluss, wir haben es soeben von Herrn Lustenberger gehört. Es war am 3. Oktober 2010 so, und es war auch in der Folge so. Es gibt aber bis jetzt keine Regelung, ob es überhaupt ein Protokoll geben muss und wie dieses auszusehen hat. Einzig Artikel 1 Absatz 5 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung sieht vor, dass die Beschlüsse des Bundesrates für jedes Geschäft schriftlich festgehalten werden. Das hat der Bundesrat auch durchgehend getan. Zwar wurden die Wortmeldungen der Mitglieder des Bundesrates nicht kontinuierlich ins grüne Protokoll aufgenommen, aber ich hatte die Vizekanzler angewiesen, insgeheim Aufzeichnungen zu machen. Diese erlaubten es der Bundeskanzlei, eine zwölfseitige Chronologie rund um die Debatten zur UBS und zur Finanzkrise zu erstellen.
Der Bundesrat hat sich infolge des Berichtes der GPK intensiv mit der Frage der Protokollierung auseinandergesetzt. Er schlägt zum einen im Rahmen der Zusatzbotschaft zur Regierungsreform vor, die Verantwortlichkeiten zu klären und die Zuständigkeit der Bundeskanzlei für die Protokollierung und die Ausfertigung der Beschlüsse zu verankern. Zum andern hat er am 24. November letzten Jahres und im Dezember eine Optimierung der Aufzeichnungen seiner Beschlüsse und seiner Sitzungen verabschiedet. Am 16. Februar dieses Jahres hat er die GPK darüber informiert.
Wie sieht die neue Art der Protokollführung aus? Seit Januar, also seit Anfang dieses Jahres, gibt es ein erweitertes Beschlussprotokoll. Es ersetzt die sogenannten grünen Protokolle. Zusammen mit den Beilagen bildet es ein Führungsinstrument und sichert die Nachvollziehbarkeit der Beratungen und der Beschlüsse des Bundesrates. Zu den Beilagen gehören die Bundesratsbeschlüsse, die Beschlussprotokolle aller Listen und die Liste der Präsidialentscheide. Im neuen erweiterten Beschlussprotokoll wird in chronologischer Reihenfolge zu denjenigen Geschäften, bei welchen im Bundesrat eine Diskussion stattgefunden hat, eine Zusammenfassung der Diskussion wiedergegeben, es werden aber keine einzelnen Voten festgehalten, und es werden auch keine Namen der Mitglieder des Bundesrates genannt. Die Zusammenfassung der Diskussionen wird in Deutsch und Französisch gemacht. Die Bundeskanzlei verfasst dieses Protokoll unmittelbar nach den Bundesratssitzungen und stellt es den Mitgliedern des Bundesrates zusammen mit den erwähnten Beilagen zu. Das geschieht am übernächsten Arbeitstag, mindestens aber so früh, dass der Bundesrat das Protokoll an der nächsten Sitzung genehmigen kann. Das wird seit Anfang dieses Jahres gemacht.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass damit zum einen die Vertraulichkeit der Bundesratssitzungen gewahrt wird, die für die Beratung wichtig ist, zum andern aber auch die Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist.
Abschliessend halte ich fest, dass mit dieser neuen Art der Protokollierung für den Bundesrat ein Führungsinstrument geschaffen wird, gleichzeitig aber das Kollegialitätsprinzip gewahrt wird. Das ist dem Bundesrat sehr wichtig. Es erübrigt sich, dass die Namen der Mitglieder des Bundesrates erscheinen, weil wir ja das Mitberichtsverfahren haben, ein schriftliches Verfahren, in dem die Anträge und Gegenanträge der Mitglieder des Bundesrates auch schriftlich festgehalten sind.
Warum aber hat der Bundesrat Ihnen beantragt, diese Motion abzulehnen? Wir haben es vorhin gehört: Der Bundesrat ging davon aus, die GPK verlange Wortprotokolle der Bundesratssitzungen. Dagegen hat er sich gewehrt. Aber schon die Debatte im Ständerat hat gezeigt, dass das nicht die Meinung der GPK war. Wir haben soeben auch Herrn Nationalrat Veillon gehört, und auch er sagte, das sei nicht die Meinung der GPK gewesen. Das war eigentlich der [PAGE 92] einzige Grund für die Ablehnung der Motion. Dem Anliegen der GPK ist der Bundesrat aber nachgekommen: Die Protokolle werden schon seit Januar dieses Jahres so erstellt.