Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-03-03
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-03
Wortprotokoll
Der Artikel betreffend Kostenbeteiligung ist ein zentraler Artikel dieser Vorlage. Er nimmt die Versicherten in die Pflicht, und er schafft auch Anreize für die Wahl der integrierten Versorgung.
Wir haben drei Varianten zur Wahl: Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen 7,5 Prozent in Versorgungsnetzen und 15 Prozent ausserhalb, die Minderheit I (Rossini) beantragt Ihnen, wie der Ständerat, 5 und 15 Prozent, die Minderheit II (Bortoluzzi) beantragt Ihnen Festhalten, also 10 und 20 Prozent. Beim Entscheid über die Höhe der Kostenbeteiligung stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien zu entscheiden ist. Wollen wir die Kostenbeteiligung gegenüber heute senken, was Prämienerhöhungen zur Folge hat, oder wollen wir Versicherten ausserhalb von Netzen eine etwas erhöhte Kostenbeteiligung zumuten, um damit durch den Systemwechsel nicht die Prämien ansteigen zu lassen? Es wurde gesagt, wir spürten die Kostenbeteiligungen. Aber wir spüren eben auch die Prämien, die Prämien spüren Versicherte wie Patienten immer zuerst.
Es wurde ein Helsana-Papier zitiert. Dazu möchte ich sagen, dass wir auch vom Bundesamt für Gesundheit ein Papier bekommen haben, welches das Kosteneinsparpotenzial und mögliche Folgen auf die Kostenbeteiligung und die Prämien aufgezeigt hat. Ich bin sicher, dass dieses Modell, die integrierte Versorgung, mittelfristig Kosteneinsparungen bringen wird, aber beim Start, beim Punkt null, an dem wir das neue System einführen, ist die Situation eben anders. Da ist es nicht eine Frage von Papieren oder von Lobbying, sondern eine Frage des gesunden Menschenverstandes, ob es Auswirkungen auf die Prämien hat, wenn die Kostenbeteiligung reduziert wird. Zu bedenken ist auch, dass wir seit rund fünf Jahren die gleiche Kostenbeteiligung haben, während die Prämien doch um etwa 30 Prozent gestiegen sind. Bis zum Inkrafttreten wird es noch eine Weile dauern, da wird die Kostenbeteiligung weiter gleich bleiben und werden die Prämien ansteigen.
Wir alle, Versicherte und Patienten, bezahlen Prämien. Die Frage ist einfach: Wollen wir mit dem Systemwechsel zum Einführungszeitpunkt höhere Prämien verantworten?
Der Ständerat möchte einen Anreiz setzen, insbesondere aus referendumspolitischen Überlegungen, um die Leute zu motivieren, in integrierte Versorgungsnetze zu gehen. Damit glaubt der Ständerat auch die Gegner der Managed-Care-Vorlage ins Boot holen zu können. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen einen Kompromiss vor, mit 7,5 und 15 Prozent, auch dies primär aus referendumspolitischen Überlegungen. Wir glauben nämlich, dass damit die referendumspolitisch heikle Grenze erreicht ist.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, dieser zu folgen; die Kommission hat mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden.
Mit 13 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission beschlossen, bei Artikel 64 Absatz 3 an der nationalrätlichen Fassung festzuhalten. Wie bisher soll die maximale Kostenbeteiligung vom Bundesrat per Verordnung erlassen werden. Wir fordern einfach, dass die maximale Kostenbeteiligung in integrierten Versorgungsnetzen nur halb so hoch sein darf wie ausserhalb der Netze. Sollte bei Absatz 3 nicht die nationalrätliche, sondern die ständerätliche Fassung gemäss Antrag der Minderheit eine Mehrheit finden, beantragt Ihnen die klare Kommissionsmehrheit eine Anpassung der Kostenbeteiligung an die Kostenentwicklung im Bereich der Krankenversicherung, wie sie vom Ständerat beschlossen worden ist. Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, hier nicht der Minderheit zu folgen.