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Schenker Silvia · Nationalrat · 2011-03-03

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-03

Wortprotokoll

Wir sind hier bei einem weiteren zentralen Punkt dieser Vorlage. Welche Variante hier heute obsiegt, wird eine grosse Rolle spielen, sollte die Vorlage in einer Volksabstimmung bestehen müssen. Einerseits wird in diesem Artikel die prozentuale Höhe der Kostenbeteiligung festgelegt - die entsprechenden Anträge wurden vorhin begründet -, und andererseits entscheiden wir über die Höchstgrenze der Kostenbeteiligung. Ich möchte hiermit meine Interessenbindung offenlegen: Ich spreche nicht nur für die Minderheit, sondern auch für Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten wie Diabetes, Rheuma, Krebs oder anderen langdauernden bzw. unheilbaren Krankheiten. Ich bin Präsidentin einer Dachorganisation der Gesundheitsligen.

Für all diese Menschen ist es sicher wichtig, wie hoch die prozentuale Kostenbeteiligung ist. Entscheidend für die Betroffenen ist aber die Frage, bis zu welchem Höchstbetrag die Kostenbeteiligung geschuldet wird. Heute ist es so, dass neben der variablen Franchise ein fester Betrag der Kostenbeteiligung von höchstens 700 Franken pro Jahr gilt. Wer also die Schwelle von 700 Franken erreicht hat, muss für den Rest des Jahres keine Kostenbeteiligung mehr bezahlen. Neu soll es einen Unterschied beim Höchstbetrag geben, je nachdem, ob man in einem Managed-Care-Modell oder in einem gewöhnlichen Versicherungsmodell ist.

Der Ständerat hat sich dafür entschieden, die Beträge einerseits im Gesetz festzuhalten, was Rechtssicherheit für die Patientinnen und Patienten bedeutet, und sie andererseits in einer aus meiner Sicht vernünftigen Höhe zu halten. Gemäss dem Ständerat sollen diejenigen, die sich für ein Managed-Care-Modell entscheiden, nur noch 500 Franken pro Jahr bezahlen; diejenigen, die sich ausserhalb eines Versorgungsnetzes betreuen und behandeln lassen, bezahlen 1000 Franken pro Jahr. Mit diesen Beträgen wäre ein Anreiz vorhanden, sich für Managed Care zu entscheiden. Wer dies nicht tun will, bezahlt einen Betrag, der noch knapp vertretbar ist.

Ich bitte Sie eindringlich: Folgen Sie in diesem Punkt meiner Minderheit und dem Ständerat. Das Referendum gegen diese Vorlage wird ergriffen werden, das ist unbestritten. Die Bevölkerung wird also über diese Vorlage zu entscheiden haben. Welches Modell für den Selbstbehalt in der Vorlage stehen wird, kann über Erfolg oder Misserfolg dieser Vorlage entscheiden. Überlegen Sie sich gut, was Sie der Bevölkerung vorlegen wollen.