Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-03-03
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-03
Wortprotokoll
Ich erinnere an die Symmetrie der Verantwortung von Krankenversicherern, Leistungserbringern sowie Versicherten und Patienten, welche wir mit dieser KVG-Revision anstreben. Die Krankenversicherer sollen das Versicherungsprodukt der integrierten Versorgungsnetze anbieten; für Ärzte und Leistungserbringer insgesamt gibt es eine finanzielle Mitverantwortung, nämlich die Budgetmitverantwortung; für die Versicherten gibt es die differenzierte Kostenbeteiligung. Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe g gehört daher zu den Kernelementen der Vorlage. Er beinhaltet zwei Elemente: die Verpflichtung der Krankenversicherer, das Versicherungsprodukt der integrierten Netze anzubieten, und die Unabhängigkeit der Versorgungsnetze von den Krankenversicherern.
Der Ständerat will keine Angebotspflicht für die Krankenversicherer und auch keine Unabhängigkeit der Versorgungsnetze von den Krankenversicherern. Die SGK-NR beantragt Ihnen Festhalten am Konzept, wie wir es am 16. Juni 2010 beschlossen haben. Es sind zwei präzisierende Elemente eingefügt worden: Die Versicherer müssen das Angebot in ihrem gesamten örtlichen Tätigkeitsbereich anbieten, und die Unabhängigkeit von integrierten Netzen bezieht sich nur auf Versicherer. Offenbar sind Unsicherheiten aufgetreten, was der Ausdruck "unabhängige Organisationen" bedeutet. Die Meinung ist nicht, dass Netzwerke von Spitälern unabhängig sein müssen, wie dies zum Teil vermutet worden ist. Es geht ausschliesslich um die Unabhängigkeit von Versicherern: Versicherer können keine integrierten Versorgungsnetze anbieten.
Bei der Verpflichtung der Krankenversicherer, das Versicherungsprodukt solcher Netze anzubieten, geht es auch um [PAGE 133] die Frage, was die obligatorische Grundversicherung anbieten muss. Wenn wir einen Paradigmenwechsel zur integrierten Versorgung wollen, gehört die Verpflichtung der Versicherer, dieses Versicherungsmodell anzubieten, eben dazu. Herrn Rueys Vergleich mit der Heirat hinkt daher etwas, denn wir haben in der Schweiz keine Heiratspflicht, die Heirat ist freiwillig. Bei der Krankenversicherung hingegen sind wir verpflichtet, uns zu versichern. Folglich kann der Gesetzgeber eben auch vorschreiben, was in das Grundangebot einer obligatorischen Versicherung gehört.
Die Kommission hat mit 19 zu 7 Stimmen Festhalten beschlossen, und ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.