Huber Gabi · Nationalrat · 2011-03-03
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-03
Wortprotokoll
Bei Artikel 12 beantrage ich Ihnen, auch im Namen meiner Fraktion, konzeptionell dem Ständerat zu folgen.
Es geht hier ja darum, dass man eine Mindestzahl von Sportlektionen in der obligatorischen Schule gesetzlich festlegen will. Ich finde, das sei aus föderalistischen Gründen falsch: Heute wollen Sie die Sportstunden festlegen, morgen geht es dann um die Musikstunden, sofern die entsprechende Volksinitiative angenommen wird, übermorgen um das Handarbeiten, die Mathematik, die Naturwissenschaften usw. Warum sollen wir eigentlich eine Mindestzahl von Lektionen für den Sport festlegen, nicht aber für die anderen Fächer? Langfristig wird der Lehrplan so in einem Bundesgesetz festgeschrieben: ein Lehrplan, der für alle gleich ist, der unflexibel ist und künftig keinen Spielraum mehr lässt, um auf Entwicklungen reagieren zu können.
Die Festlegung dieser Dinge ist Sache der Kantone. Die Kantone haben über Mindestlektionenzahlen in der obligatorischen Schulzeit zu entscheiden, und diese Zuständigkeit muss respektiert werden. Ich höre oft Aussagen wie: "Mein Kanton hat ja schon drei Stunden, da macht es ja nichts", oder: "Oh, mein Kanton macht eben nichts, darum müssen wir dies beim Bund regulieren." Das finde ich falsch. Wenn die Kantone nicht machen, was sie sollen, dann richten Sie sich an die Kantonsparlamente; Ihre Parteien sind dort auch vertreten und können dort eingreifen.
Die von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren beschlossenen Prinzipien sind klar: Die [PAGE 127] Kantone sind für die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und Infrastrukturen verantwortlich. Der Ständerat hat dies verstanden und die Prinzipien des Föderalismus verteidigt.
Deshalb beantrage ich Ihnen, sich dem Ständerat anzuschliessen.