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Wehrli Reto · Nationalrat · 2011-03-03

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-03

Wortprotokoll

In den 1990er Jahren gab es eigentlich keine sozialpolitischen Probleme, mindestens offiziell nicht und ganz besonders im Bereiche der IV nicht. Das EDI hat keine solchen erkannt, das BSV, zumindest an oberster Stelle, wollte keine solchen erkennen. Das Ergebnis dieses Augenverschliessens kennen Sie: aufgehäufte Schulden von über 10 Milliarden Franken, jährliche weitere Defizite von über einer Milliarde; wir haben dies hier zur Genüge behandelt.

Seit Beginn der 2000er Jahre hat sich der Wind gedreht. Wir hatten die 4. IV-Revision, wir hatten die auch an der Urne gegen Widerstand bestätigte 5. IV-Revision. Wir hatten dazwischen noch eine Änderung des IV-Verfahrens. Wir sind jetzt daran, mit Erfolg die IV-Revision 6a abzuschliessen, und können als Zwischenfazit sagen: Gegenüber den Zahlen von 2003 gibt es eine beinahe 50-prozentige Senkung der jährlichen Neuberentung und erstmals auch eine Verbesserung der absoluten Zahlen in der IV. Die IV, zu Unrecht vielgeprügelter Knabe, für alle Missbräuche politischer Rhetorik scheinbar geeignet, hat sich in den letzten Jahren als das einzige grosse Sozialwerk erwiesen, das überhaupt steuerbar ist und in dem effektiv Fortschritte erzielt werden können.

So gesehen befinden wir uns jetzt ganz sicher bei einem minimalen, man kann beinahe schon sagen Luxusproblem. Am Ende der Beratungen zur Revision 6a können wir uns jetzt noch darüber unterhalten, ob es gemäss Artikel 57 Absatz 4 IVG solche Kommissionen geben soll. Als Sprecher der Kommission kann ich Ihnen drei kurze Überlegungen mitteilen, wieso es überhaupt dazu gekommen ist:

1. Wir haben beschlossen, keine Quoten ins Gesetz einzuführen, leider auch keine übergangsweisen Quoten von zehn Jahren. Das hat dazu geführt, dass man sich gesagt hat, immerhin soll es als kleinen Ersatz solche Kommissionen geben, wo diese einschlägigen Fragen diskutiert und einem guten Ergebnis zugeführt werden können. Man will damit die Sozialpartner besser in den Prozess der IV und insbesondere der Rückführung an den Arbeitsplatz einbinden. Kommissionen wären mögliche Träger des Netzwerkes Arbeit usw.

2. Es besteht nach dem Gesetzestext kein Obligatorium. Sie sehen: "Die IV-Stellen können", das ist der Beginn dieses Absatztextes. Es ist eine blosse Kann-Bestimmung. Es ist gemäss dieser Bestimmung ein kantonaler Entscheid mit durchaus politischen Implikationen, ob man solche Kommissionen sinnvoll und notwendig findet.

3. Das dritte ist in diesem technischen Bereich jetzt das entscheidende Argument und muss anhand der Materialien erklärt werden: Selbst die Gegner dieser Übung, selbst der Vertreter der Minderheit und alle weiteren Sprecher haben gesagt, es brauche diese gesetzliche Grundlage gar nicht, um solche Kommissionen ins Leben zu rufen. Wir haben also ein Potemkinsches Dorf, wir haben das Problem eines nichtexistierenden Problems. Man hat erklärt - die Verwaltung hat das bereits auch in der Kommission gemacht -, das brauche es gar nicht. Das Einzige, was solchen Kommissionen noch drohen könnte, wäre die Erklärung der Befürworter dieser Kommissionen, dass diese ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich seien. Dieser Super-GAU ist wahrscheinlich sogar für Gewerkschafter und Arbeitgebervertreter der zu verhindernde Fall, womit man sagen kann, man könne eigentlich beinahe stimmen, wie man wolle: So oder so können die Kantone solche Kommissionen ins Leben rufen - wenn sie denn wollen.

So indifferent darf ich aber nicht sein, sondern ich empfehle Ihnen im Auftrag der SGK, im Sinne der Mehrheit Ja zu stimmen.

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