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Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-03-03

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-03

Wortprotokoll

Das Postulat "Verschreibung von Arzneimitteln durch Spitäler" geht auf eine Motion der ehemaligen Ständerätin und heutigen Bundesrätin Simonetta Sommaruga zurück. Es trug den Titel "Todesfälle und Millionenkosten aufgrund von Medikationsfehlern" (09.4155) und war am 10. Dezember 2009 eingereicht worden. Darin wurde der Bundesrat beauftragt, mit verschiedenen Massnahmen die eindeutige Identifizierung von Arzneimitteln nach Wirkstoff und Dosierung zu fördern und damit der akuten Verwechslungsgefahr gerade in den Spitälern entgegenzutreten.

Der Nationalrat hat die Motion im letzten Herbst teilweise gutgeheissen. Nicht zugestimmt hat der Rat der Massnahme für den Spitalbereich, wonach die Spitäler hätten verpflichtet werden sollen, beim Austritt der Patientinnen und Patienten auf die Verordnung von Marken zu verzichten; sie sollten beim Austritt ausschliesslich die Wirkstoffe inklusive Dosierung, die galenische Form sowie die Packungsgrösse verschreiben. Die SGK hatte diese Massnahme zur Ablehnung beantragt, insbesondere auch deshalb, weil die Auswahl und Verschreibung eines Arzneimittels Teil der therapeutischen Freiheit ist. Eine Verpflichtung zur Verschreibung von Wirkstoffen beim Austritt aus dem Spital steht dazu im Widerspruch, weil insbesondere bei Erkrankungen wie Epilepsie oder Parkinson, aber auch bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen die Therapie mit einem bestimmten Produkt und nicht mit einem bestimmten Wirkstoff für den Erfolg zentral ist. Insofern soll am Grundsatz von Artikel 52a KVG festgehalten werden, welcher im Einzelfall eine Substitution ermöglicht, aber keine Zwangssubstitution vorsieht.

Die Kommission ist aber der Ansicht, dass ein gewisser Handlungsbedarf bezüglich einer Verbesserung der Verschreibungspraxis insbesondere im Spital besteht und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen sind. Es soll beispielsweise verschiedentlich vorkommen, dass Spitäler ohne Absprache mit dem einweisenden Arzt die Medikation eines Patienten umstellen, beispielsweise von einem Generikum auf ein Originalpräparat zurückwechseln. Im Vordergrund steht daher die Verbesserung der Qualität von Verschreibungen sowie die Verhinderung der Nutzung von Verschreibungen als Marketinginstrument durch die Spitäler. Es handelt sich hier um zentrale Anliegen, welche gemäss Stellungnahme des Bundesrates in der Revision des Heilmittelgesetzes behandelt werden sollen.

Die SGK-NR will diese Bestrebungen unterstützen und reicht folgendes Postulat (10.3669) ein: "Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen eines Berichtes zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Spitäler verpflichtet werden können, beim Austritt der Patientinnen und Patienten auf die Verordnung von 'Marken' zu verzichten und an deren Stelle beim Austritt ausschliesslich die Wirkstoffe inklusive Dosierung, die galenische Form ... sowie die Packungsgrösse zu verschreiben."

Die SGK hat diesem Postulat mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Ich empfehle Ihnen, dem Kommissionsantrag zuzustimmen.