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Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-03-08

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-08

Wortprotokoll

Die Minderheit Heer beantragt, den geltenden Buchstaben f von Artikel 3 aufzuheben, der als unlauter Handelden bezeichnet, "wer ausgewählte Waren, Werke oder Leistungen wiederholt unter Einstandspreisen anbietet, diese Angebote in der Werbung besonders hervorhebt und damit den Kunden über die eigene oder die Leistungsfähigkeit von Mitbewerbern täuscht". Täuschung wird vermutet, "wenn der [PAGE 226] Verkaufspreis unter dem Einstandspreis vergleichbarer Bezüge gleicher Waren, Werke oder Leistungen liegt".

Diese Bestimmung stammt, wie bereits erwähnt, aus der Entstehungszeit des UWG und wurde seinerzeit zugunsten des Detailhandels erlassen. Es geht dabei nicht um ein gesetzliches Verbot, Waren unter dem Einstandspreis zu verkaufen, was unternehmerisch situativ durchaus Sinn machen kann, sondern darum, dass nicht damit Werbung gemacht wird. Zudem kann kein Unternehmen auf lange Frist Verkaufspreise unter dem Einstandspreis anbieten.

Die Bestimmung hat sich in der Praxis offensichtlich bewährt, weshalb die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden hat, Artikel 3 Buchstabe f im Gesetz zu belassen. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Heer abzulehnen.