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Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-03-08

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-08

Wortprotokoll

Zu einer funktionierenden Marktwirtschaft gehört ein freier und fairer Wettbewerb. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb hat zum Ziel, den fairen, das heisst lauteren Wettbewerb zu gewährleisten, während via Kartellgesetz sichergestellt werden soll, dass freier Wettbewerb herrscht. In den vergangenen Jahren haben sich verschiedene Mängel und Gesetzeslücken in der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs offenbart, die mit der vorliegenden Revision auf drei Ebenen angegangen werden:

Erstens geht es um die Stärkung des materiellen Lauterkeitsschutzes. In den letzten Jahren traten gesetzliche Mängel bei einzelnen Geschäftspraktiken zutage, so beispielsweise in Bezug auf Registereinträge und Inserateaufträge. Mit intransparenten Antragsformularen, als Rechnung getarnten Offerten sowie unaufgeforderten Telefonanrufen werden Unternehmen und Institutionen sowie Privatpersonen zu einem ungewollten Vertragsabschluss verleitet, was zu einem grossen Ärgernis geworden ist. Die geltende Rechtslage erlaubt es aber nicht, Unternehmen, die jahrelang von der Schweiz aus nutzlose Register weltweit vertrieben haben, zur Rechenschaft zu ziehen. Ein neuer Tatbestand in Artikel 3 Buchstabe p soll diesen Missstand beheben, indem die einzelnen Elemente im Gesetz aufgezählt werden, die notwendigerweise für einen Eintrag in einem Adressverzeichnis oder Firmenregister aufzuführen sind. Zudem sollen Schneeballsysteme, bei denen es sich um pyramidenähnlich aufgebaute, lawinenartige Verkaufs- und Vertriebssysteme verbunden mit einem Geldeinsatz handelt, wirksam unterbunden werden.

Schliesslich beantragt uns der Bundesrat auch eine Neuregelung von Artikel 8 betreffend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die neu auch eine abstrakte Inhaltskontrolle ermöglichen soll. Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet jedoch die vom Bundesrat beantragte Neuregelung nicht als zielführend und beantragt Ihnen, bei der geltenden Bestimmung zu bleiben, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Zweitens geht es um eine bessere Rechtsdurchsetzung. In Artikel 10 soll das bestehende Klagerecht des Bundes erweitert werden. Inskünftig soll der Bund nicht nur Klage erheben können, wenn unlautere Geschäftspraktiken den Ruf der Schweiz im Ausland beeinträchtigen, sondern auch bei der Schädigung von Kollektivinteressen im Inland. Zudem soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, vor unlauteren Machenschaften, die öffentliche Interessen gefährden können, zu warnen, dies unter Nennung der entsprechenden Firmen.

Drittens geht es um eine bessere Zusammenarbeit mit ausländischen Lauterkeitsaufsichtsbehörden. Die Globalisierung und die Verbreitung neuer Informationstechnologien haben zu einer markanten Zunahme unlauterer Geschäftspraktiken geführt, die grenzüberschreitend stattfinden. Einerseits zeigt sich dies anhand der aus dem Ausland eingehenden Beschwerden bei den Bundesbehörden gegen Geschäftspraktiken von Schweizer Firmen. Andererseits werden immer mehr Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Schweizer Unternehmungen Opfer von Betrügereien aus dem Ausland. Deshalb ist die Schweiz auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den ausländischen Lauterkeitsaufsichtsbehörden angewiesen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf diese Gesetzesrevision einzutreten. Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.