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Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-03-08

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-08

Wortprotokoll

Bei Artikel 10 soll das Klagerecht des Bundes erweitert werden, das die bessere Rechtsdurchsetzung des UWG erlaubt. Wie bereits in der Eintretensdebatte erläutert, ist dies einer der drei zentralen Revisionspunkte dieser Vorlage, neben der Stärkung des materiellen Lauterkeitsschutzes und der Zusammenarbeit mit ausländischen Lauterkeitsaufsichtsbehörden.

Neu soll der Bund nicht nur dann klagen können, "wenn das Ansehen der Schweiz im Ausland bedroht oder verletzt ist" und die betroffenen Personen im Ausland ansässig sind, sondern auch dann, wenn "die Interessen mehrerer Personen oder einer Gruppe von Angehörigen einer Branche oder andere Kollektivinteressen" durch unlauteres Geschäftsgebaren "bedroht oder verletzt sind". Dies setzt ein unlauteres Verhalten grösseren Ausmasses mit einer entsprechenden Anzahl von Opfern voraus. Damit wird ausgeschlossen, dass der Bund in Einzelfällen oder zugunsten von spezifischen Einzelinteressen tätig werden kann. Bei den betroffenen Geschäftspraktiken handelt es sich um dieselben, die auch im grenzüberschreitenden Verkehr beobachtet werden können, wie z. B. irreführende Gewinnversprechen, Internetbetrügereien, verschleierte Offertanfragen oder Schneeballsysteme.

Die Mehrheit der Kommission - die Entscheidung fiel mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung - spricht sich für den erweiterten Artikel 10 aus und beantragt Ihnen, den Antrag der Minderheit Schwander abzulehnen.