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Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2011-03-08

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-08

Wortprotokoll

Der vorliegende Bericht beinhaltet und beleuchtet die wichtigsten Bereiche der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik. Gleichzeitig werden fünf Botschaften und Entwürfe zu Bundesbeschlüssen über internationale Wirtschaftsvereinbarungen vorgelegt. Im Weiteren liegen der Bericht und der Entwurf zum Bundesbeschluss über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2010 und die Botschaft und der Bundesbeschluss über die Genehmigung der Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein im Bereich pharmazeutischer Stoffe vor.

Die Ziele der Aussenwirtschaftspolitik 2010 beziehen sich auf Schwerpunktthemen wie die multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit, die europäische Wirtschaftsintegration, die Freihandelsabkommen mit Partnern ausserhalb der EU und der Efta, die horizontalen Politiken, das internationale Finanzsystem, die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen, die Ziele beziehen sich aber auch auf die Exportkontroll- und Embargomassnahmen sowie die Standortförderung, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz langfristig zu erhalten. Die APK-NR behandelte den vorliegenden Bericht an ihrer Sitzung vom 31. Januar 2011 im Beisein von Bundesrat Schneider-Ammann und was das internationale Finanzsystem betraf, von Bundesrätin Widmer-Schlumpf. Dem Bundesrat sei an dieser Stelle für den Bericht und die Ausführungen gedankt.

Das Schwerpunktkapitel beleuchtet die Auswirkungen des Welthandels während der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Wirtschaftsstandort Schweiz. Es wird festgestellt, dass sich der noch nie dagewesene Einbruch des Welthandels zwar hart auf die Schweizer Volkswirtschaft ausgewirkt hat, dass die Schweiz aber im Vergleich zu anderen Ländern glimpflich davongekommen ist. Massgeblich dazu beigetragen hat die überdurchschnittlich robuste Inlandnachfrage, welche im internationalen Vergleich einen unterdurchschnittlichen Rückgang der Importe zur Folge hatte. Der relativ geringe Rückgang der Exporte ist auf die vorteilhafte Produktepalette der Schweizer Exportwirtschaft zurückzuführen, insbesondere weil sich der Wirtschaftszweig der Chemie- und Pharmaindustrie, welche über 40 Prozent zum Total aller Schweizer Güterexporte beisteuert, in etwa auf dem Vorjahresstand halten konnte. Die geografische Absatzstruktur erwies sich jedoch als nicht besonders vorteilhaft für die Exportentwicklung. Die Kommission wurde darüber informiert, dass der Bundesrat diesbezüglich Massnahmen für Bereiche mit Handlungsbedarf prüfen wird, um künftige Krisen noch besser zu meistern.

Die Beratung des Berichtes zeigte, dass die Mitglieder der Kommission mehr klare Aussagen des Bundesrates im Hinblick auf die Aussenwirtschaftspolitik erwarten und vor allem [PAGE 233] laufend über das weitere Vorgehen, die Ziele und die Verhandlungen informiert werden wollen. Einige Kommissionsmitglieder vermissten grundsätzlich detailliertere Analysen und Problemdarstellungen.

Bei der multilateralen Wirtschaftszusammenarbeit ist zu sagen, dass die Doha-Runde vermutlich erst im laufenden Jahr zu konkreten Resultaten kommen wird, was sich auf unsere agrarpolitischen Themen auswirken wird. Die Kommission diskutierte auch über den Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der G-20, weil ja die Schweiz auf Platz 13 aller Volkswirtschaften steht. Immerhin soll unser Land nun bei den Vorbereitungsgesprächen dabei sein können.

Die europäische Wirtschaftsintegration ist zentral, weil die EU zusammen mit ihren EWR-Partnern mit 78 Prozent der Schweizer Importe und 60 Prozent unserer Exporte bei Weitem der wichtigste Handelspartner der Schweiz ist. Daher will der Bundesrat die Beziehungen zur EU im Rahmen von sektoriellen bilateralen Abkommen weiterführen.

Im Hinblick auf die Politik der Freihandelsabkommen betont der Bundesrat deren Bedeutung als äusserst wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz. Es laufen neben den unterzeichneten und in Kraft getretenen Freihandelsabkommen auch Verhandlungen mit Indien, Hongkong-China, der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan, mit Indonesien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro. Die Verhandlungen mit China laufen ebenfalls an. Das Jahr 2011 wird in Bezug auf die Freihandelsabkommen ein ereignisreiches Jahr sein. Die Kommission verlangt auch hier eine transparente und fortlaufende Information über die Verhandlungen.

Im Bereich des internationalen Finanzsystems hat die Kommission verschiedene Thematiken angeschnitten, z. B. den Schweizer IWF-Sitz und die damit zusammenhängenden neuen Kräfteverhältnisse, die Mitgliederevaluation der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei sowie die Anpassung von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen. Die Ausführungen zur wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit und zu den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen wurden von der Kommission zur Kenntnis genommen. Beim Kapitel der Exportkontroll- und Embargomassnahmen wurde über die weiter gehenden Sanktionsmassnahmen der Schweiz gegenüber Iran diskutiert. In Bezug auf die Standortförderung wurde von Mitgliedern der APK-NR eine kooperative Standortpromotion unter Mitwirkung aller Kantone gefordert.

Ich komme zu den einzelnen Botschaften und Bundesbeschlüssen, zuerst zur Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und der Ukraine sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der Ukraine: Das Abkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten, Meeresprodukten und Landwirtschaftserzeugnissen. Es enthält auch Bestimmungen über Dienstleistungen, Investitionen, den Schutz des geistigen Eigentums, über das öffentliche Beschaffungswesen, Handelserleichterungen und den Wettbewerb. Es geht bei diesem Abkommen um eine Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Diese sind in den Anfängen: Im Jahr 2010 sind für 389 Millionen Franken Exporte aus der Schweiz in die Ukraine erfolgt; die Importe der Schweiz aus der Ukraine machten 51 Millionen Franken aus. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.

Ein Rückweisungsantrag von Hans-Jürg Fehr, mit welchem der Bundesrat beauftragt werden sollte, über Nachverhandlungen ein Nachhaltigkeitskapitel unter besonderer Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen und der massgebenden internationalen Umweltschutzabkommen in das Freihandelsabkommen zu integrieren, wurde mit 14 zu 7 Stimmen abgelehnt. Der Rückweisungsantrag wurde damit begründet, dass nur mit einer Aufnahme von Nachhaltigkeitsvereinbarungen der nötige Druck zur Einhaltung von entsprechenden Standards aufgebaut werden könne. Dem Anliegen wurde entgegnet, dass der Bundesrat bei allen seinen Verhandlungen seinen Einfluss geltend mache, um die Kohärenz zu verbessern, und dass mit den Handelsbeziehungen und mit der wirtschaftlichen Entwicklung auch die Nachhaltigkeit des Partners gefördert werde. Zudem sei in der Präambel des Abkommens die Einhaltung der entsprechenden Nachhaltigkeitsgrundlagen aufgeführt. Letztlich handle es sich aber um ein Abkommen, welches primär wirtschaftliche Ziele verfolgt. Dem Bundesbeschluss wurde in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt.

Zur Botschaft betreffend das Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen mit Ägypten: Die bilateralen Investitionsschutzabkommen sind ein bewährter Pfeiler der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik, weil internationale Investitionen für die Schweiz von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Das Ziel von Investitionsschutzabkommen ist es, in Partnerländern getätigten Investitionen von Schweizer Staatsangehörigen und Unternehmen wie auch umgekehrt Investitionen in der Schweiz aus Partnerländern völkerrechtlichen Schutz gegenüber nichtkommerziellen Risiken zu gewähren. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.

Ein Rückweisungsantrag verlangte einerseits die Ergänzung des Abkommens um Nachhaltigkeitsvereinbarungen gemäss dem Rückweisungsantrag beim vorangehenden Abkommen, mit dem Zusatz, Regeln bei entsprechenden Verstössen vorzusehen. Zudem soll das Abkommen ausschliessen, dass neue nationale Regulierungen in den Bereichen Arbeitsrechte und Umweltschutz als Enteignung eingeklagt werden können. Dabei wurde auch auf die unsichere Situation in Ägypten verwiesen. Dieser Rückweisungsantrag wurde mit 14 zu 4 Stimmen ebenfalls abgelehnt, mit der Begründung, dass zu tätigende Investitionen gerade in diesen Zeiten besonders geschützt werden müssen. Dem Bundesbeschluss wurde in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Zur Botschaft zur Genehmigung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2010: Das neue Übereinkommen tritt an die Stelle des Übereinkommens von 2001 und verstärkt die Bestimmungen zur Markttransparenz und zur Nachhaltigkeit des Sektors. Der Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Förderung und Nachhaltigkeitsbestimmungen wird begrüsst, und von Mitgliedern der APK wird darauf verwiesen, dass diese in den vorangehenden Abkommen eben fehlen. Eintreten auf den Bundesbeschluss war unbestritten, und dem Entwurf wurde einstimmig zugestimmt.

Auch den übrigen Entwürfen stimmte die APK-NR zu, und in diesem Sinne beantragt Ihnen die APK-NR, den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik zur Kenntnis zu nehmen und den entsprechenden Bundesbeschlüssen zuzustimmen.