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preparatory:AB 116363

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-08

Wortprotokoll

Der Bericht über die Aussenwirtschaftspolitik gibt uns Gelegenheit, das Grundproblem der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik zu diskutieren. Diese tut nämlich so, als ob sie nicht den aussenpolitischen Zielen unterstellt wäre, wie sie in Artikel 54 der Bundesverfassung festgehalten sind. Dort werden die Ziele unserer Aussenpolitik und meiner Meinung nach auch die Ziele unserer Aussenwirtschaftspolitik vorgegeben, Ziele wie Kampf gegen die Armut, Demokratieförderung, Förderung der Menschenrechte und Schutz der natürlichen Ressourcen. Unsere Aussenwirtschaftspolitik führt an diesen Zielen der Verfassung vorbei so etwas wie ein Eigenleben. Sie beruht auf der Annahme, dass wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Ländern per se positiv sei, weil sie Wachstum generiere.

Diese Annahme ist falsch, wie uns die arabischen Völker derzeit vorführen. In diesen Ländern, aber auch in vielen anderen gibt es trotz unzähligen aussenwirtschaftlichen Abkommen mit dem Westen Massenarmut und Rechtlosigkeit. Die entscheidende Frage, die sich uns stellt, ist also: Wachstum für wen, Wohlstand für wen, für die Elite oder für das Volk? Geht es bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit um Lebensqualität für alle oder um die Stabilisierung korrupter Autokratien? Das ist die Frage.

Die Antwort heisst: Wenn man will, dass wirtschaftliche Zusammenarbeit der ganzen Bevölkerung dient, dann muss man dieser Zusammenarbeit die Ziele vorgeben, z. B. die in unserer Bundesverfassung verankerten, weil sie es allein eben nicht macht. Das heisst, wirtschaftliche Zusammenarbeit muss darauf ausgerichtet sein, die Armut in den Ländern, mit denen wir zusammenarbeiten, zu reduzieren. Sie muss darauf ausgerichtet sein, die Demokratie zu fördern oder zu stärken. Sie muss darauf ausgerichtet sein, die Menschenrechte zu verteidigen, und sie muss darauf ausgerichtet sein, die natürlichen Ressourcen zu schützen. Ohne diese Ziele hat Aussenwirtschaftspolitik keinen Sinn.

Wie das konkret gemacht werden soll, finden Sie in den Unterlagen zu diesem Bericht über die Aussenwirtschaftspolitik am Beispiel des Internationalen Kakao-Übereinkommens. Genau in diesem Übereinkommen - das ist eine Premiere, das ist ein Durchbruch! - finden wir das, worum es geht. Schon in den Zielsetzungen steht hier: "Das Kakao-Übereinkommen dient dazu, eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Kakao-Wirtschaft zu fördern." Damit begnügt man sich aber nicht, wie sonst in der Präambel, sondern weiter hinten gibt es ein eigenes Kapitel, überschrieben mit "Nachhaltige Entwicklung", und darunter einen eigenen Artikel, überschrieben mit "Lebensstandard und Arbeitsbedingungen", und da werden sogar die acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation explizit erwähnt. Das ist der Standard. So muss es sein. Das ist vorbildlich.

Aber leider ist es eben nur im Kakao-Übereinkommen so geregelt, und im Freihandelsabkommen mit der Ukraine und im Investitionsschutzabkommen mit Ägypten fehlt dann dieses Nachhaltigkeitskapitel wieder, wie in allen früheren Abkommen auch. Und weil es fehlt, akzeptieren wir diese Abkommen nicht und wollen sie mit dem Auftrag an den Bundesrat zurückweisen, solche Nachhaltigkeitskapitel gemäss Beispiel des Kakao-Übereinkommens nachzuverhandeln.

Ich bin in den letzten Tagen gefragt worden: Ja, kann man das bei Ägypten ausgerechnet jetzt machen, wo sich dort die Dinge so verändern? Ich sage Ihnen: Ja, natürlich - eben gerade weil wir die Chance haben, dass in Ägypten eine demokratisch gewählte Regierung an die Macht kommt, mit der man ein ganz anderes Abkommen aushandeln kann, als man es mit dem Mubarak-Regime machen konnte. Diese neue Regierung, so hoffen wir, wird eben dem Wohl des Volkes verpflichtet sein und nicht nur dem Wohl der Elite.

Ich bitte Sie also, mit diesen Rückweisungsanträgen der Minderheit genau das zu machen, was die APK im Rahmen der Konsultation zum Freihandelsabkommen mit China gemacht hat, nämlich dem Bundesrat den Auftrag zu geben, Nachhaltigkeitskapitel in Wirtschaftsabkommen hineinzuverhandeln, hier am Beispiel von Ägypten und der Ukraine.