Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-03-09
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-03-09
Wortprotokoll
Sie beraten hier eine Vorlage, die bereits zweimal aufgespalten worden ist. Jetzt möchten Sie den dritten Teil, also den abgespaltenen Teil zu den Schwellenwerten, per 1. Januar 2012 in Kraft setzen.
Der Bundesrat ist froh, dass Sie mit der Übergangsbestimmung, die Sie vorher eingefügt haben, wenigstens dafür gesorgt haben, dass es keine Rückwirkung gibt, und dass die Erhöhung der Schwellenwerte so weit geklärt ist, dass es zu keinen Komplikationen juristischer Art kommt. Nun steht nur noch die Frage im Raum, ob Sie bestimmen wollen, wann diese abgespaltene Vorlage in Kraft tritt, oder ob Sie das Inkrafttreten dem Bundesrat überlassen. Ich möchte Sie bitten, es dem Bundesrat zu überlassen. Der Bundesrat wird nicht für eine Verzögerung sorgen. Der Bundesrat ist dafür verantwortlich, dass eine Vorlage dann in Kraft tritt, wenn die notwendigen Vorbereitungsarbeiten geleistet worden sind. Es ist auch mit Blick auf die Rechtssicherheit und die Klarheit von Vorteil, wenn die Betroffenen und gerade auch die Unternehmen wissen, dass zum Zeitpunkt, zu dem eine neue Bestimmung in Kraft tritt, die notwendigen Vorbereitungsarbeiten geleistet worden sind.
Ich kann Ihnen also versichern, dass der Bundesrat das Inkrafttreten dieser Vorlage nicht verzögern, sondern im Sinne der Klarheit und der Rechtssicherheit dafür sorgen wird, dass bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens die notwendigen Vorbereitungsarbeiten geleistet worden sind. Ich bitte Sie also, der Minderheit zu folgen.