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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2011-03-09

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-09

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, den zweiten Satz von Artikel 46 Absatz 1 ersatzlos zu streichen.

Gemäss Artikel 46 Absatz 1 müssen Bauherren überall dort, wo noch zu wenig Schutzplätze vorhanden sind, ihre Bauten entsprechend ausrüsten. Dieser Grundsatz gilt schon lange, und er ist für mich an sich unbestritten. Dank diesem Grundsatz verfügen wir in der Schweiz in den meisten Ortschaften nach dem Grundsatz "Für jeden Einwohner ein Schutzplatz" über eine genügende Anzahl von Schutzplätzen. Nicht einverstanden bin ich jedoch mit dem zweiten Satz von Absatz 1, wonach Bauherren eine Ersatzabgabe leisten müssen, wenn an ihrem Wohnort bereits genügend Schutzplätze vorhanden sind, wenn sie also gar keinen Schutzraum bauen müssen. Das heisst, dass diese Leute mehrere [PAGE 281] Tausend Franken für etwas bezahlen, was an sich gar nicht mehr benötigt wird.

Diese Ersatzabgaben machen keinen Sinn, da die Gelder in den meisten Fällen nur angehäuft und kaum sinnvoll verwendet werden können. Gemäss der heutigen Regelung erhalten die Gemeinden zwar die Ersatzabgaben, sie dürfen sie jedoch nur zweckgebunden verwenden. Die Zeiten, in der die Gemeinden Grossschutzräume, Kommandoposten und Bereitstellungsanlagen bauten, sind jedoch vorbei; dafür hätten diese Ersatzabgaben allenfalls noch verwendet werden können, aber diese Anlagen sind weitgehend erstellt. Das heisst, dass die Ersatzabgaben auf Gemeindeebene kaum sinnvoll und zweckgebunden verwendet werden können. Sie sind höchstens billiges Geld für die Gemeindeverwaltungen. Es macht deshalb keinen Sinn, Geld von Bauherren auf Vorrat einzuziehen.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, den zweiten Satz von Artikel 46 Absatz 1 zu streichen.