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preparatory:AB 116430

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-03-09

Wortprotokoll

Artikel 43a ist nicht ganz so neu, wie es jetzt geschildert worden ist. Absatz 1 hält lediglich fest, was schon gilt, nämlich die Zuständigkeit bei der Finanzierung des Materials; dies erfolgt im Sinne des Leitbildes Bevölkerungsschutz. Die Kantone sind zuständig für die Beschaffung und Finanzierung der persönlichen Ausrüstung sowie des Einsatzmaterials für Katastrophen und Notlagen. Der Bund seinerseits kommt für das standardisierte Material auf, zurzeit ist es das ABC-Material. Das macht auch Sinn, weil diese Einsatzmöglichkeiten nur auf Stufe Bund bestehen. Der Bund beschafft und finanziert zudem die Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung, die sogenannten Telematiksysteme des Zivilschutzes; im Moment sind das Polycom und Polyalert. Das bezahlt der Bund.

Wir verankern in Absatz 1 also nichts Neues, sondern wir legen noch einmal fest, welches die Zuständigkeiten hinsichtlich der Finanzierung des Materials sind. Es ist mir auch klar, dass die Kantone hier mehr möchten. Aber diese Trennlinie wurde festgelegt, sie besteht nun so.

Absatz 2 ist auf ausdrücklichen Wunsch der Kantone eingeschoben worden. Weil der Bund da nichts mehr festlegt und es den Kantonen überlässt, ist bei den Kantonen Unsicherheit entstanden mit Blick auf das, was sie denn überhaupt kaufen müssen. Das Problem zeigt sich auch optisch: Wenn Sie sich mit kantonalen Zivilschutzorganisationen treffen, kommen die Vertreter dieser Organisationen in etwa 26 verschiedenen Uniformen daher. Die Kantone haben gewünscht, dass wir untereinander abstimmen, was wir kaufen, damit wir gleich ausgerüstet sind und auch die Ausbildung und die Einsätze über die Kantonsgrenzen hinaus koordinieren können. Absatz 2 verankert diesen Wunsch der Kantone: Bund und Kantone legen zusammen fest, was gekauft werden soll; es werden Empfehlungen abgegeben.

Der erste Punkt legt also die bisherige Finanzierung im Gesetz fest, der zweite Punkt legt fest, was die Kantone wünschen, nämlich dass wir gemeinsam Empfehlungen erarbeiten, was die Kantone beschaffen sollen, damit wir bei Einsätzen und Übungen Einheitlichkeit haben.

Ich bitte Sie also, Artikel 43a gemäss Ihrer Kommission zuzustimmen.