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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2011-03-09

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-09

Wortprotokoll

Bei Artikel 25a geht es darum, die Schutzdienstleistungen für Einsätze zugunsten der Gemeinschaft zu begrenzen. Der Bundesrat schlägt vor, dass für WK, Aus- und Weiterbildung und die Einsätze maximal 40 Tage beansprucht werden können. Wir sind der Meinung, dass diese zeitliche Begrenzung nicht ausreicht, um das Problem der teilweise zweifelhaften Einsätze des Zivilschutzes zu lösen, und schlagen Ihnen die Reduktion auf 20 Tage pro Jahr vor.

In diesem Zusammenhang sollten Ihnen folgende Zahlen aus dem Zivilschutzreporting, das ich vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz habe, zu denken geben. Von den über 108 000 Einsatztagen im Jahr 2009 erfolgten 83 Prozent zugunsten der Gemeinschaft in den Kantonen und auf nationaler Ebene, wobei der Schwerpunkt klar bei den Kantonen lag. Für Instandstellungsarbeiten, die wir alle als sehr gut erachten, wurden nur rund 9 Prozent der Diensttage eingesetzt; für Katastrophen und Notlagen waren Gott sei Dank nur 8 Prozent nötig. Aber der grösste Teil des Zivilschutzeinsatzes, vier Fünftel der Diensttage, erfolgte zugunsten von Einsätzen für die Gemeinschaft. Im Reporting wird dazu festgehalten, dass generell eine Zunahme dieser Einsätze auf kantonaler Ebene zu beobachten sei. Hier werden also über die Erwerbsersatzordnung Festanlässe, Sportveranstaltungen, Verkehrsregimes bei Fernsehaufnahmen usw. mitfinanziert.

Ich bestreite keineswegs, dass berechtigte Einsätze zugunsten der Gemeinschaft erfolgen. Wer bei einer Katastrophe eingesetzt werden muss, der soll auch im Rahmen von Übungseinsätzen z. B. Räumungsarbeiten in einem Bachtobel ausführen können. Damit ist bei einer ausserordentlichen Lage effizientes, ortskundiges Handeln möglich. Aber leider wird ein nicht unerheblicher Teil der über 90 000 Diensttage auch für andere Arbeiten eingesetzt. Da, meine ich, besteht dringender Handlungsbedarf.

Ich habe Verständnis für Gemeinwesen und Organisatoren von Anlässen. Sie benötigen Hilfskräfte. Aber es kann nicht sein, dass Berufsleute, die Zivilschutzdiensttage leisten müssen und an ihrem Arbeitsplatz fehlen, für das Aufstellen von Festbänken oder das Montieren von Weihnachtsbeleuchtungen - um es einmal pointiert auszudrücken, aber diese Situationen gab es - eingesetzt werden.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag meiner Minderheit auf Begrenzung auf 20 Tage pro Jahr zu unterstützen.

Sie bewirken damit eine Reduktion der Einsätze auf die wesentlichen Aufgaben. Dazu stehen wir, und dafür haben wir auch genug Kräfte. Sie entlasten die Erwerbsersatzordnung und auch die Betriebe, die auf ihre Berufsleute angewiesen sind. Und übrigens hat der Schweizerische Arbeitgeberverband in der Vernehmlassung auch die Festlegung einer Obergrenze begrüsst, und er hat geschrieben, 40 Tage seien zu viel, und das wohl aus gutem Grunde.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen.