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preparatory:AB 116461

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-03-09

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen. Der Zivilschutz ist ein Mittel der Kantone. Die Kantone setzen dieses Mittel ein, um ihre Bedürfnisse zu decken. Die Einsatzdauer, die wir gewählt haben, ist mit den Kantonen abgesprochen worden.

Eines der Probleme, die im Zivilschutz da und dort immer wieder offenbar werden, ist die mangelnde Qualität der Ausbildung. Wenn wir also die Zivilschutzleistenden, sei es als Kader, sei es als Spezialisten an irgendwelchen Geräten, gut ausbilden wollen, dann ist es notwendig - so sagen uns das auch die Kantone -, dass die Einsatzdauer maximal 40 Tage betragen kann, so, wie wir das vorschlagen. Das ist selbstverständlich nicht für das Gros der Zivilschutzleistenden gedacht, sondern stellt die Ausnahme für Spezialisten und Kader dar.

Ich glaube aber, wenn wir schon eine Organisation haben, die im Krisen-, im Ernstfall eingesetzt werden soll, die aus dem Stand reagieren können muss, dann muss diese auch ausgebildet sein, dann muss sie die Geräte beherrschen, dann muss sie führen können, dann muss sie diese Qualitäten haben. Dafür ist es nötig - so, wie wir das vorschlagen, mit den Kantonen abgesprochen -, dass diese Personen diese maximal 40 Tage Dienst leisten können.

Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.

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