Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2011-03-09
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-09
Wortprotokoll
Ich bitte Sie um Ablehnung dieses Streichungsantrages. Die SP-Fraktion begrüsst es, dass der Bund im Einvernehmen mit den Kantonen Empfehlungen erarbeitet, um die Einheitlichkeit des Einsatzmaterials und der persönlichen Ausrüstung zu gewährleisten. Dies macht Sinn und ermöglicht effiziente, kantonsübergreifende Einsätze.
Die Forderung einiger Kantone, der Bund solle auch noch alle Kosten tragen, widerspricht dem neuen Grundkonzept, das vorsieht, dass der Bevölkerungsschutz grundsätzlich Sache der Kantone ist. Im Bericht über die Konzeption des Bevölkerungsschutzes, von dem das Parlament Kenntnis genommen hat, wird klar festgehalten, dass für die Materialbeschaffung grundsätzlich die Kantone zuständig sind. Eine entsprechende Tabelle im Anhang dieses Berichtes listet auf, schön mit Kreuzen versehen: persönliche Ausrüstung, Versorgungsmaterial, Transport- und Verkehrsmaterial, übriges Material, Werterhaltung. Das alles ist Sache der Kantone.
Es ist ja nicht so, dass der Bund hier einfach sagt, was jetzt zu tun ist. In Artikel 43a steht ganz deutlich, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz "im Einvernehmen mit den Kantonen" Empfehlungen erarbeitet. Damit ist dem Anliegen, dass man die Kantone wirklich einbindet, Rechnung getragen.
Die klare Zuweisung der Aufgaben, der Kompetenzen und der Finanzierung, die mit dem neuen Finanzausgleich eingeleitet und umfassend umgesetzt wurde, soll hier nicht aufgeweicht werden. Ich gebe zu: Offenbar gab es beim Bund und bei den Kantonen unterschiedliche Interpretationen der [PAGE 278] Frage, was alles zum standardisierten Material gehört. Offenbar hat da auch die Kommunikation nicht immer optimal funktioniert. Deshalb wird in dieser Teilrevision mit Artikel 43a ja nun präzisiert, was genau gemeint ist. Das erachten wir als richtig. Sicher ist es nicht korrekt, dass das in der Vernehmlassungsvorlage nicht explizit aufgeführt wurde, aber es dient der Klärung, bis das neue Konzept vorliegt. Deshalb verlangen wir: keine Aufweichung des NFA, keine Änderung der dort Bund und Kantonen zugesprochenen Mittel, keine Streichung dieses Artikels.