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Bischof Pirmin · Nationalrat · 2011-03-09

Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-09

Wortprotokoll

Wenn wir den Nebel wegblasen, der zum Teil gelegt worden ist, sehen wir, dass es eigentlich nur, aber immerhin um zwei Dinge geht. Um diese Dinge geht es der CVP/EVP/glp-Fraktion.

Das Erste: Wir müssen in diesem Land ein liberales Aktienrecht behalten. Minder-Initiative hin oder her, dieses Land hat einen wesentlichen Standortvorteil in Europa, weil wir ein liberales und starkes Aktienrecht haben. Wenn wir jetzt hingehen und diesen Standort gefährden, indem wir staatliche Zwangsbestimmungen à gogo produzieren - die Minder-Initiative möchte allein 23 Zwangsbestimmungen für alle Gesellschaften, die kotiert sind, in die Verfassung hineinschreiben -, dann gefährden wir diesen Standort im Mark. Sie, meine Kolleginnen und Kollegen auf der linken Seite, singen das Hohelied der Aktionärsdemokratie. Man glaubt, man höre nicht richtig - man kann doch nicht den Kapitalismus überwinden, indem man dem Kapital alle Macht gibt! Wenn Sie ernsthaft mit der Minder-Initiative liebäugeln, habe ich dafür wenig Verständnis. Wenn wir das mit der Aktionärsdemokratie aber ernst nehmen, wenn wir diesen Standort ernst nehmen, dann müssen wir zunächst dafür sorgen, dass wir für die grosse Mehrheit der Unternehmungen in diesem Land anständige und handhabbare Bestimmungen haben. Denn die Bestimmungen, über die wir jetzt sprechen, gelten für alle und nicht nur für sogenannte Abzockerbetriebe. Das war das eine.

Das Zweite: Heisst denn das, was ich jetzt gesagt habe, dass wir einfach nichts machen, wie das die Vorlage 1 möchte? Heisst es, dass wir die Augen schliessen, dass wir auf bessere Zeiten warten, dass wir verzögern und darauf hoffen, dass die Menschen vergessen? Das kann auch nicht die Lösung sein. Es ist ein Faktum, dass eine kleine Anzahl von Unternehmungen und von Spitzenmanagern in diesem Land nun schlicht jeden Anstand vergessen und jedes Mass verloren hat. Da gibt es Handlungsbedarf, und da hat die Initiative von Herrn Minder durchaus einen wunden Punkt getroffen.

Nun kann man darüber diskutieren, ob Löhne von 20 oder 50 Millionen Franken ethisch richtig seien oder nicht; das kann man tun. Grotesk ist es aber, wenn eine Rechtsordnung wie die schweizerische, und zwar unser heute geltendes Steuerrecht, solche Abzockerei - nennen wir es so - eben begünstigt. Unternehmungen, die einen Gewinn richtig ausweisen und diesen Gewinn via Dividenden an die Aktionäre ausschütten, wie das das OR vorsieht, werden heute bestraft. Die Unternehmungen zahlen auf diesem Gewinn nämlich Unternehmenssteuern, für Kanton und Bund zusammen sind das gut und gerne 25 Prozent. Andere Unternehmungen aber, die sich entschliessen, diesen Gewinn nicht auszuweisen, sondern ihn vorweg an ihre Manager auszuschütten, und zwar unter dem Mäntelchen eines Lohnes - Entschädigung für Arbeit ist ein Lohn -, werden begünstigt, werden steuerlich belohnt. Das geschieht nicht etwa mit einer blossen Steuervergünstigung, nein, diese Unternehmungen müssen dieses Geld überhaupt nicht versteuern, sie werden komplett von der Steuer befreit.

Bundesrat und Ständerat unterbreiten Ihnen eine Vorlage, die diesen Missstand angeht. Es geht nicht darum, eine neue Steuer einzuführen, und es geht, Frau Huber, nicht darum, Lohnobergrenzen festzulegen - die Unternehmungen bleiben frei, welche Löhne sie zahlen wollen -, sondern es geht darum, dass gesagt wird, Entschädigungen über 3 Millionen Franken seien kein Lohn, sondern ein Gewinn. Gemäss Kommission sollen diese Regeln nur für die kotierten Unternehmungen gelten, bei denen die Missstände aufgetreten sind. Wie Sie wissen, wollen wir auch keine Steuererhöhung, denn wir haben in der Kommission beantragt, dass allfällige Steuern, die dadurch eingehen, über eine Senkung der Unternehmenssteuer gleich wieder zurückerstattet werden sollen. Alle Unternehmungen sollen davon profitieren können, wenn einige wenige über die Stränge schlagen.

Wenn Sie die Abzockerei ernsthaft bekämpfen wollen, können Sie sie doch nicht steuerlich begünstigen! Wenn man den Alkoholismus bekämpfen will, kann man das doch nicht tun, indem man einfach mehr Schnaps gibt.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage 1 nicht einzutreten, also den Antrag Schwander abzulehnen, und mit unserer Fraktion, die ihren Entscheid mit 36 zu 1 Stimmen fällte, und mit Bundesrat, Ständerat und Kommissionsminderheit auf die Vorlage 2 einzutreten.