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Bischof Pirmin · Nationalrat · 2011-03-09

Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-09

Wortprotokoll

Die Frage ist falsch gestellt, Herr Kollege. Die Einnahmen aus der Steuererhöhung, die für solche Unternehmungen resultiert, die überhöhte Entschädigungen zahlen, werden allen Unternehmungen zurückerstattet. So ist die Vorstellung, so haben wir es beantragt, und das wissen Sie aus der Kommission. Wenn sich die Unternehmung dafür entscheidet, im Einzelfall eine Entschädigung über 3 Millionen Franken zu bezahlen, dann kann sie das, muss das aber ordentlich versteuern, wie sie es auch müsste, wenn sie es ebenso ordentlich als Dividende ausschütten würde. Eine neue Steuer ist das nicht. Sie wissen, dass bereits heute jeder Arbeitnehmer willkürlich nach oben beschränkt wird, wenn er seine Autofahrkosten als Gewinnungskosten abziehen möchte. Wenn er mit einem VW Golf zur Arbeit fährt, darf er diese Kosten abziehen; wenn er einen Ferrari benutzt, um zur Arbeit zu fahren, darf er das, aber er darf es eben nicht unbeschränkt von der Steuer abziehen - und das ist auch richtig so.