Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-14
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat am 19. Januar 2011 Vorentscheide zur Vorlage "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur" (Fabi) getroffen, dies vor allem wegen der ungedeckten Betriebs- und Unterhaltskosten der Bahninfrastruktur. Schon für 2011/12 kann die Finanzierung der Bahninfrastruktur nur durch eine Umwidmung von LSVA-Geldern sichergestellt werden. Eine Lösung ist also dringlich. Das Eisenbahngesetz schreibt vor, dass die Grenzkosten der Infrastrukturbenutzung gedeckt sein müssen. Wegen der stark gestiegenen Unterhaltskosten ist dies mit den heutigen Trassenpreisen nicht mehr gewährleistet. Die Unterdeckung beträgt rund 200 Millionen Franken. Mit der angesprochenen Revision der Netzzugangsverordnung ist deshalb unter anderem eine Erhöhung der Trassenpreise um 200 Millionen Franken auf Anfang 2013 vorgesehen. Diese Erhöhung ist Teil der Finanzierung gemäss Fabi. Inwieweit die Erhöhung der Trassenpreise auf die Kunden überwälzt wird und damit zu höheren Billettpreisen führt, wird mit dem Verband öffentlicher Verkehr geklärt.
Mit dieser Trassenpreiserhöhung wird primär die geltende Gesetzgebung umgesetzt. Die Anhörung zur Revision der Netzzugangsverordnung erfolgt jedoch abgestimmt auf die Vernehmlassung zu Fabi. Der Bundesrat wird in Kenntnis der Ergebnisse nach den Sommerferien darüber entscheiden.
Die Anpassung des Trassenpreissystems ist zum jetzigen Zeitpunkt in die Wege zu leiten. Zum einen sind die Grenzkosten, wie gesagt, nicht mehr gedeckt, zum andern müssen für den Bestellprozess im Regionalverkehr die Trassenpreise rund achtzehn Monate im Voraus bekannt sein. Die Umsetzung erfolgt auf Anfang 2013.
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