Binder Max · Nationalrat · 2011-03-14
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-14
Wortprotokoll
Die einst gross geplante Bahnreform wurde im Jahre 2005 von unserem Parlament zurückgewiesen und in Teilvorlagen zerlegt. Die Bahnreform 1 - Sie mögen sich erinnern - regelte die Erlasse über den öffentlichen Verkehr und die Sicherheit der Transportunternehmungen. Die heute vorliegende Bahnreform 2 regelt wichtige Fragen des öffentlichen Verkehrs, äussert sich aber nicht zu weiteren, mit Sicherheit noch umstritteneren Problemkreisen. Ich komme noch darauf zurück.
Ich kann Ihnen zusammenfassend sagen: Die SVP-Fraktion tritt einstimmig auf die Vorlage ein.
Die Beurteilung unserer Fraktion:
1. Die Interoperabilität ist zunehmend wichtig für den internationalen Verkehr. Sie ist aus unserer Sicht eine zwingende Notwendigkeit, damit Schienenfahrzeuge in Zukunft möglichst durchgängig auf verschiedenen Schienennetzen verkehren können; vorab ist das wichtig für den Verkehr zwischen einzelnen Staaten. Der Lokwechsel an der Grenze sollte bald der Geschichte angehören und kein Konzept mehr für die Zukunft sein. Wir begrüssen es selbstverständlich, dass diese Anpassung nur auf der Normalspur vorgenommen wird - und nicht auch noch bei den Schmalspurbahnen.
2. Auch im öffentlichen Verkehr soll Wettbewerb geschaffen und ermöglicht werden, soweit das sinnvoll ist. Deshalb stimmen wir den klaren Regulierungen beim Ausschreibungsverfahren des regionalen Personenverkehrs auf Bundesstufe zu. Bis heute hatten wir keine bundesgesetzliche Regelung. Die Möglichkeit der Ausschreibung wurde aber mit der Revision des Eisenbahngesetzes im Jahre 1996 geschaffen. Es wurde unterschiedlich Gebrauch davon gemacht. Die Kommissionssprecher haben bereits darauf hingewiesen, dass im Busverkehr dreissig Verfahren durchgeführt wurden. Man konnte feststellen, dass durchaus ein Effizienzgewinn entstanden ist, dass Ausschreibungen von Bund und Kantonen gemeinsam durchgeführt wurden und dass solche Leistungen in achtzehn Kantonen - vor allem im Ortsverkehr, beim Busverkehr - fallweise oder regelmässig ausgeschrieben werden. Wir stellen auch fest, dass dies mit unterschiedlichem Erfolg geschehen ist, dass es grossmehrheitlich aber doch mit Effizienzgewinnen verbunden war.
Die Verfahren, das sei hier auch angefügt, sind aufwendig und zum Teil kompliziert, aber gerade im Busbereich durchaus noch überblickbar. Im Schienenbereich präsentiert sich die Situation etwas anders, da wurde nur ein Verfahren eröffnet. Es gab sehr grosse Schwierigkeiten, und am Schluss wurde das Verfahren abgebrochen.
Wichtig ist für unsere Fraktion aber grundsätzlich, dass das Bestellverfahren weiterhin gelten soll und dass allenfalls ein gewisser Schwellenwert eingeführt wird, ab dem eine Ausschreibung zwingend erfolgen muss. Dieser Schwellenwert wird in einer Verordnung festgelegt werden. In der Kommission sagte uns die Verwaltung, er könnte etwa bei einer halben Million Franken liegen, er ist aber, wie gesagt, noch nicht festgelegt. Wichtig ist für unsere Fraktion weiter, dass auch Zielvereinbarungen möglich sein sollen und dass bei der Eisenbahn die Möglichkeit der Ausschreibung vorgesehen wird, auch wenn da mit weitaus grösserer Komplexität zu rechnen ist. Wir sind einverstanden damit, dass die Schiedskommission gestärkt wird, und wir sind auch einverstanden mit der Regelung der Finanzierung der Vorhaltekosten der Wehrdienste.
Die Stunde der Wahrheit kommt für uns, wenn es um die Finanzierung, die Trennung von Infrastruktur und Betrieb, die Trassenpreise und die umfassende Verkehrsfinanzierungsvorlage vor dem Hintergrund der VCS-Initiative für den öffentlichen Verkehr geht.
Fazit: Die SVP-Fraktion ist einstimmig für Eintreten. Unsere Fraktion folgt überall der Mehrheit, ausser bei Artikel 31 des Personenbeförderungsgesetzes, wo wir einen Minderheitsantrag eingereicht haben.