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Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · 2011-03-14

Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2011-03-14

Wortprotokoll

Es geht hier um das Verkehrsangebot. Bei Absatz 3 Buchstabe a schlagen wir vor, dass man die Formulierung "eine angemessene Grunderschliessung" wählt - und nicht, wie es der Bundesrat vorschlägt, die Formulierung "bei ausreichender Nachfrage eine angemessene Grunderschliessung". Bei Buchstabe b schlagen wir vor, dass auch "die Bedürfnisse der wirtschaftlichen Entwicklung der Rand- und Berggebiete" in Betracht gezogen werden müssen.

Mit den Änderungen von Bundesrat und Mehrheit wird das Terrain vorbereitet, um nichtrentierende Verbindungen des öffentlichen Verkehrs stillzulegen. Der Bund signalisiert mit dieser Gesetzesänderung, dass ihm das Engagement in den Randregionen und deren Grunderschliessung mit dem öffentlichen Verkehr nicht mehr wichtig ist. Sie erinnern sich vielleicht noch: Vor einigen Monaten gab es im Rahmen des letzten Sparprogramms, des Konsolidierungsprogramms, von Bundesrat Hans-Rudolf Merz Pläne zur Stilllegung von regionalen Postautolinien. Man wollte nur noch jene Regionalverbindungen finanziell unterstützen, die von mindestens 100 Personen pro Tag benützt werden. Das hätte für 129 der total 680 Postautolinien das Aus bedeutet. Die Kantone und auch die Verkehrsverbände haben deswegen Druck gemacht. Der Bundesrat hat dann diese Sparpläne wieder fallenlassen. Wir können es darum nicht nachvollziehen, warum uns der Bundesrat diese weitgehenden Einschränkungen erneut unterjubeln will, nachdem er beim Konsolidierungsprogramm aufgrund der Opposition einen Rückzieher gemacht hat.

In der Schweiz haben alle Regionen ein Anrecht auf eine gute Grunderschliessung durch den öffentlichen Verkehr. Darum sind wir gegen die geplante Änderung des Personenbeförderungsgesetzes, wie sie vom UVEK vorgeschlagen wird. Mit ihr wird Tür und Tor geöffnet für einen Kahlschlag beim Regionalverkehr. Wer hier für eine Änderung eintritt, soll dann bitte auch in seiner Region erklären, weshalb man die eine oder andere Verbindung nicht mehr finanzieren kann.

Zudem möchten wir darauf aufmerksam machen, dass dieses Gesetz erst am 1. Januar 2010 in Kraft trat. Jetzt soll es schon wieder geändert werden. Wir sind gegen die Änderung und für den Minderheitsantrag.

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