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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-14

Wortprotokoll

Die Aufrechnung stimmt insofern, als Sie von 4 bis 6 Milliarden Franken über zehn Jahre, also von 400 bis 600 Millionen Franken pro Jahr über alle drei Ebenen sprechen. Die 1,2 Milliarden stellen einen einmaligen Ausfall dar, weil jetzt Einlagen zurückbezahlt werden und weil für das letzte Jahr noch Verrechnungssteuern von 1,2 Milliarden Franken zurückbezahlt werden müssen. Das wird sich am Ende dieses Prozesses ausgleichen, weil dann Dividenden ausbezahlt werden, dem aber keine Ausbezahlung von Verrechnungssteuern entgegensteht. Die 1,2 Milliarden Franken werden im Laufe der Zeit also ausgeglichen. Wiederkehrend ist die Summe von 4 bis 6 Milliarden Franken, das sind effektiv Mindereinnahmen. Diese Zahlen stützen sich auf die Daten, die wir heute haben, ausgehend von gemeldeten Einlagen in der Höhe von 200 Milliarden Franken - Stand Februar 2011. So ist die Situation.

Zur Frage der Rückwirkung: Sie können irgendwo ansetzen und sagen: Das Prinzip gilt von da an oder bis dahin. Unabhängig davon, ob es, mit der Volksabstimmung, das Jahr 2008 ist: Sie haben immer wieder Rechtsfragen zu klären, weil man etwas anderes kommuniziert hat bzw. weil etwas anderes diskutiert wurde. Wenn Sie sagen, eine Rückwirkung sei nicht gerechtfertigt, wäre es wahrscheinlich richtig, vom Inkrafttreten des Gesetzes auszugehen, das wäre ein klarer Schnitt. In der Regel sagt man, dass ein Gesetz von dem Zeitpunkt an gelten soll, an dem es in Kraft tritt. Natürlich könnte man auch ausrechnen, was für einen Betrag es bis 2008 ausmacht. Tatsache ist, dass zwischen 1997 und 2008 oder 2011 verschiedenste Zuschüsse auf Nennwert geleistet und Einlagen gemacht wurden, die jetzt dieser Regelung unterstehen. Welcher Anteil der 200 Milliarden Franken tatsächlich in den Jahren 2008 bis 2011 angefallen ist, kann ich Ihnen aus dem Stand nicht sagen, aber man könnte es ausrechnen.