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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-14

Wortprotokoll

Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass man diese Mindereinnahmen als nichtquantifizierbar bezeichnet hat. Man hat damals darauf hingewiesen, dass es mit all den Bestandteilen, die jetzt zu Mindereinnahmen geführt haben - also indirekte Teilliquidation, Nachlassregelungen, Einführung des Kapitaleinlageprinzips usw. -, um eine Reform geht, die den KMU, aber zu einem grossen Teil auch den grossen Unternehmen dient. Im Abstimmungsbüchlein für das Volk hat man, das ist richtig, nur die Mindereinnahmen ausgewiesen, die aus der unmittelbaren Umsetzung der KMU-Reform resultieren würden.

Ich verstehe auf der einen Seite, dass man hierzu Fragen stellt und wissen möchte, warum man etwas, das man zwar nicht genau hätte rechnen können, über das man aber doch mindestens ansatzweise hätte Auskunft geben können, nicht gerechnet hat. Die andere Seite ist aber die, dass Sie diese Vorlage im Parlament im März 2007 so verabschiedet haben - das ist kein Vorwurf, das ist jetzt einfach eine Feststellung aus rechtlicher Optik -; Sie haben sie also verabschiedet, es wurde das Referendum ergriffen, man hat darüber diskutiert. Die Frage des Einlageprinzips und vor allem das, worüber wir hier diskutieren, nämlich die lange Rückwirkung, war aber meines Wissens kein Thema. Soweit ich mich erinnere, ich habe mich in dieser Abstimmung noch in einer anderen Funktion geäussert, haben wir nie - Sie vielleicht schon, wir nicht - wirklich über diese lange Rückwirkung diskutiert und uns nicht intensiv darüber Gedanken gemacht. Das, was wir jetzt als Mindererträge aufführen, ist die Folge der vierzehnjährigen Rückwirkung.

Ich habe versucht, das in Zahlen aufzurechnen und zu sagen, was diese Rückwirkung für Folgen hat. Es ist nicht eigentlich das Kapitaleinlageprinzip, das zu diesen Mindererträgen führt, sondern es ist die unverhältnismässig lange Rückwirkung bis zum 1. Januar 1997. Am Kapitaleinlageprinzip hat man damals nichts auszusetzen gehabt, man hat es aufgrund der Steuersystematik als richtig empfunden. Man ist in der Vernehmlassung des Bundesrates allerdings, das möchte ich auch sagen, davon ausgegangen, dass das Kapitaleinlageprinzip ab Inkrafttreten der Gesetzesreform gültig sei. In der Botschaft hat man dann, gestützt auf die Äusserungen gewisser Kreise in der Vernehmlassung, eine Rückwirkung eingebaut, und diese findet sich jetzt auch im Gesetz über die direkte Bundessteuer. Sie ist ebenso wie das DBG vom Parlament behandelt und verabschiedet worden. Es ist aber absolut richtig: Im Abstimmungsbüchlein hat man zwar über das Einlageprinzip gesprochen, aber nicht ausgewiesen, welche Mindereinnahmen es zur Folge haben könnte.

Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass die Unternehmen im guten Glauben daran, dass diese Regelung, die man 2008 verabschiedet hat, gilt, natürlich entsprechende Dispositionen getroffen haben. Wir können eine verabschiedete bzw. in Kraft gesetzte Regelung nicht rückgängig machen. Wir möchten uns an diesen Anspruch, den ein Rechtsstaat eben hat, halten. Rechtsstaatlichkeit und Verlässlichkeit der Gesetzgebung sind doch auch Werte, die ein Staat wie die Schweiz aufrechterhalten sollte - und diese wären potenziell betroffen. Wenn Sie das Gesetz ändern oder auch nur die Rückwirkung aufheben wollten, müssten Sie dies über ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren machen. Sie könnten das geänderte Gesetz dann vielleicht auf den 1. Januar 2013 in Kraft setzen. In dieser Zeit wären aber natürlich noch verschiedenste Dispositionen der Unternehmen möglich, sodass die effektiven Mindererträge am Schluss dann vielleicht eine ganz andere Grössenordnung hätten. Man muss sich fragen, ob es wirklich richtig ist, hier an den Grundprinzipien zu rütteln, um eine solche Nachbesserung zu machen.

Also noch einmal: Das Kapitaleinlageprinzip wurde als Prinzip mehrheitlich unterstützt, auch in der Vernehmlassung. Die Rückwirkung ist die etwas unglückliche Regelung, die jetzt zu diesen Mindereinnahmen führt.