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Heberlein Trix · Nationalrat · 2001-05-07

Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-05-07

Wortprotokoll

Die primäre Zielsetzung der bundesrätlichen Vorlage zur 11. AHV-Revision bestand bekanntlich in der finanziellen Konsolidierung. Wir haben in der Kommission eigentlich das Gegenteil davon erreicht. Schon das bundesrätliche Sparziel von 1,26 Milliarden Franken wurde halbiert, und es wird je nach den Beschlüssen, die hier gefällt werden, noch weiter eingeschränkt werden.

Trotzdem ist die FDP-Fraktion bereit, auf die Vorlage einzutreten. Wir wollen Entscheide fällen; wir wollen aber Entscheide fällen, die der Zukunft der AHV dienlich sind.

Bekannt ist die demographische Entwicklung, die durch das vor kurzem veröffentlichte Material des Bundesamtes für Statistik nicht entschärft wurde, im Gegenteil. Der Planungshorizont der Vorlage von 2010 greift zu kurz. Die Rentner von 2065 sind heute alle geboren. Der Anteil der über 65-Jährigen wird bis 2035 von heute 14 Prozent auf 24 Prozent ansteigen, und die dannzumal Erwerbstätigen müssen somit die Renten von rund einem Viertel der Bevölkerung sichern.

Finanzielle Konsolidierung heisst für die FDP langfristige Sicherung der Renten und nicht Verlagern der Probleme auf die nächste Generation, wie es ein Teil der SP machen möchte. Nicht Anreize zur Frühpensionierung müssen geschaffen werden, sondern im Gegenteil Anreize dazu, länger im Arbeitsprozess zu verbleiben. Wenn die SP heute von einem notwendigen Wachstumsszenario von 2 bis 3 Prozent ausgeht, ist dies zwar erfreulich; das Szenario aber, wie es in der AHV-Revision vorgesehen ist, mit einem durchschnittlichen Wachstum von 1,3 bis maximal 2 Prozent, ist sicher realistischer.

Zur Sicherung des Erwerbspotenzials und damit zur Sicherung des Wachstums sind wir auf Arbeitskräfte angewiesen, auch auf ältere. Wenn heute hundert Erwerbspersonen schweizerischer Nationalität zwischen 20 und 64 Jahren 36 Personen über 65 Jahren gegenüberstehen, so kommen 2060 auf hundert Schweizer im erwerbsfähigen Alter 63 Personen, die über 65 Jahre alt sind.

Die Erwerbsquote der Frauen ist in der Schweiz schon sehr hoch, sie ist im Durchschnitt der europäischen Länder an der Spitze. Auch hier kann man nicht mehr allzu viel herausholen. Bei allen Szenarien ist der Mehrbedarf bei allen Sozialversicherungen gegeben. Diese Tatsache lernten wir spätestens mit den IDA-Fiso-Berichten kennen. Die Berichte zeigen klar, dass Handlungsbedarf besteht. Dies hat nichts mit Schwarzmalerei zu tun. Dieser Handlungsbedarf muss aber in Richtung Opfersymmetrie gehen. Das heisst, es müssen bis mindestens 2025 langfristige Rentensicherungen gemacht werden, was bedeutet, dass heute nicht nur Mehrausgaben, sondern eben auch Ausgaben senkende Massnahmen beschlossen werden müssen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung haben intensive Arbeit geleistet; wir möchten ihnen dafür ganz herzlich danken. All die eingeholten Berichte und Zahlen müssen wir jetzt aber nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern wir müssen auch entsprechend entscheiden. Die [PAGE 389] finanzielle Lage der AHV wird durch verschiedene Faktoren bestimmt: einmal bekanntlich durch die Generation der Babyboomer - die jetzt dann zur Generation der "Rentnerboomer" wird -, dann durch die zunehmende Lebenserwartung, weiter entscheidend durch die Faktoren Wirtschaftswachstum und Erwerbsquote und schliesslich eben vor allem durch die institutionelle Ausgestaltung, das heisst durch die Festlegung von Rentenalter, Leistungen und Beiträgen. Die Unbekannten "Steigerung der Erwerbsquote" und "Wirtschaftswachstum" machen nur einen kleinen Teil aus, und im Verhältnis zu den bekannten Fakten sind sie stark zu relativieren. Es zeugt nicht gerade von einem hohen politischen Verantwortungsbewusstsein, wenn einerseits sämtliche Massnahmen auf der Leistungsseite als Sozialabbau qualifiziert werden, andererseits aber höhere Soziallasten und neue Mehrwertsteuerprozente zur Finanzierung in Kauf genommen werden. Auch diese Massnahmen sind wenig sozial. Bekanntlich hat die Sozialquote als Indikator für die Belastung der Volkswirtschaft von 19,6 Prozent im Jahre 1980 auf 27 Prozent im Jahre 1998 zugenommen.

Bei einem weiteren Aufschub der Entscheide über die Sozialversicherungen belasten wir die Generationen unserer Kinder und Enkel noch stärker. Die FDP-Fraktion unterstützt das Dreisäulenprinzip. Wir wollen dieses Sozialversicherungssystem sichern. Die AHV soll eine Volksversicherung bleiben und zusammen mit den Ergänzungsleistungen die Existenz sichern. Nach zehn Ausbauvorlagen gilt es nun, sie finanziell zu sichern. Heute sind die zweite und dritte Säule ebenso mit einzubeziehen. Wir sind überzeugt, dass bei der zweiten Säule auch niedrige Einkommen mit einbezogen werden müssen. Aus der Botschaft ist ersichtlich, dass rund zwei Drittel der Ehepaare und über 40 Prozent der Alleinstehenden eine Maximalrente beziehen. Da müssen wir das Dreisäulenprinzip ganz klar mit einbeziehen. Junge Familien dagegen werden immer stärker belastet. Das darf nicht das Ziel unserer Arbeit sein. Wir wollen keine Erhöhung der Sozialabgaben und auch keine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Vorrat; diese muss auf den Demographiefaktor beschränkt werden. Wenn wir bereit sind, bei der Kürzung der Witwenrente Hand zu bieten für eine Lösung, die den gesellschaftlichen Realitäten eher Rechnung trägt, so darf eine Flexibilisierung - davon sind wir in der FDP-Fraktion mehrheitlich überzeugt - nur mit einer versicherungsmathematisch bedingten Kürzung der Rente erfolgen, d. h. im Sinne der Minderheit Widrig. Wir müssen die Mittel gezielt dort einsetzen, wo sie nötig sind, und müssen damit auch die Ergänzungsleistungen ganz klar mitberücksichtigen. Wir dürfen auch keine AHV für einzelne Berufskategorien schaffen, wie sie im Antrag der Mehrheit zum Ausdruck kommt.

Noch ein paar Worte zum Finanzierungsbeschluss: Abgekoppelt wurde auf Antrag der FDP-Fraktion ganz klar die Vorlage zur Finanzierung der IV. Diese muss nun mit dieser Vorlage zusammen behandelt werden.

Der Nichteintretensantrag der SVP-Fraktion löst unseres Erachtens keine Probleme, denn die Finanzierung muss gesichert werden. Allein aufgrund der demographischen Entwicklung betragen die Mehrkosten im Jahr 2010 rund 2,4 Milliarden Franken, ohne dass die Leistungen ausgebaut werden, wie das dem Antrag der Mehrheit zur Flexibilisierung entsprechen würde.

Auch die "Nationalbankgold-Lösung" bringt nur eine Verschiebung der Probleme. Auch wenn wir den gesamten Erlös und nicht nur die Zinsen mit einbeziehen würden, wäre das nur ein Aufschieben der Probleme: Rund 800 Millionen Franken pro Jahr würde die Flexibilisierung, wie sie von einem Teil der SVP-Fraktion vorgeschlagen worden ist, kosten.

Die FDP-Fraktion ist bereit, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in Kauf zu nehmen, um die durch die demographische Entwicklung bedingten Mehrkosten zu decken - aber nicht auf Vorrat und nicht für zusätzliche Leistungen.

Ich möchte zusammenfassen: Die FDP-Fraktion ist mit der Vorlage, wie sie aus den Kommissionsberatungen herausgekommen ist, nicht zufrieden. Das kommt auch in unserem Rückweisungsantrag zum Ausdruck. Wenn wir heute auf die Vorlage eintreten, heisst das in keiner Art und Weise, dass wir die Vorlage in der Schlussabstimmung gutheissen werden.

Die 11. AHV-Revision muss einen Beitrag zur Konsolidierung leisten, und zwar im Sinne der Opfersymmetrie. Die von der Kommission getroffenen Entscheide verschieben die Probleme auf die 12. AHV-Revision, die bekanntlich bereits in Vorbereitung ist. Hier bedeutet für einmal die mittlere Unzufriedenheit keine politisch akzeptierbare Lösung. Im Gegenteil: Niemand ist mit den Resultaten der Kommissionsarbeit zufrieden. Ich hoffe, dass sie im Plenum noch verbessert werden können.