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Studer Heiner · Nationalrat · 2001-05-07

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-05-07

Wortprotokoll

Ich stelle mir vor, dass es in unserem politischen Alltag die grosse Sensation wäre, wenn Herr Bortoluzzi, Frau Egerszegi, Frau Dormann und Frau Goll hier in dieser heiklen Materie gemeinsam einen Vorschlag unterbreiten würden, dem alle vier Bundesratsparteien zustimmen könnten. Wenn Sie vier Fraktionen das fertig bringen würden, dann wären die Liberalen, die Grünen und wir überflüssig. Offensichtlich ist das aber nicht der Fall, und damit ist der Alltag eben doch anders, als man ihn in der Sache vielleicht gerne hätte. Von daher komme ich, aus der Sicht meiner Fraktion, zu einer ähnlichen Wertung wie mein Vorredner, Herr Eymann, von der liberalen Fraktion: Was die Kommission unterbreitet, halten wir von der Ausgangslage her für gar nicht so schlecht, wie die Sprecher der Bundesratsfraktionen es uns weismachen wollen. Ich spreche von Ausgangslage, weil die Kommission ja in einigen Punkten versucht, Anträge zu bringen, die tragfähig sind, aber auch andere Anträge, an denen wir noch wesentliche Veränderungen anbringen können, die aber eine Grundlage bieten.

Sie merken: Wir als Fraktion sind klar für Eintreten auf die Vorlage. Wir kennen die bundesrätlichen Meinungen, jene der Kommission, die abweichenden Anträge, wir konnten uns vorbereiten, und jetzt könnten eigentlich Sternstunden des Parlamentes beginnen, wir sind ja Gesetzgeber. Es ist ja noch möglich - die Chance besteht -, dass wir gemeinsam bis spätestens Mittwoch um 13 Uhr etwas hinkriegen, dem mindestens eine rechte und eine linke Breite dieses Plenums zustimmen können; dafür wollen wir uns engagieren.

Auch wir haben unsere Schwerpunkte, bei denen wir uns exponieren. Bei der Flexibilisierung z. B. ist für uns das, was die Kommission vorschlägt, das absolute Minimum - es ist aber ein Ausgangspunkt. Bei der Witwenrente werden wir uns gegen jede Variante wehren, bei denen Mütter, die Kinder haben, aus dem Leistungsanspruch hinausfallen würden. Damit erwähne ich zwei wesentliche Beispiele. Es wird dann bei der Detailberatung Gelegenheit geben, dies noch weiter zu vertiefen.