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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2011-03-15

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-15

Wortprotokoll

Verschiedene Votantinnen und Votanten haben hier die Arbeitslast der GPK während des letzten Jahres dargelegt. Es gab in der jüngeren Geschichte unseres Parlamentes vermutlich kein so intensives Arbeitsjahr für die Oberaufsicht über Bundesrat und Verwaltung wie letztes Jahr. Es ist natürlich wie in einer Firma: Man setzt dann Prioritäten, und ich glaube, die GPK haben die Prioritäten richtig gesetzt. Damit mussten gewisse Dinge zurückstehen. Ich erinnere zunächst an die Einsetzung der Arbeitsgruppe, welche das Behördenverhalten vis-à-vis der Finanzmarktkrise und den Cross-Border-Geschäften der UBS in den USA untersucht hat. Ich möchte an dieser Stelle den Dank, der hier bereits ausgesprochen wurde, den Dank an das Sekretariat, aber auch an Sie, Frau Kommissionspräsidentin, und an den Präsidenten der Arbeitsgruppe, ausdrücklich wiederholen: Es war ein gerüttelt Mass an Arbeit, und Sie haben diese Arbeit gut bewältigt.

Zur UBS/Finanzmarktkrise: Der Entscheid, da eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche aus Ständerätinnen und Ständeräten und Vertreterinnen des Nationalrates bestand, war wohl richtig, weil das Ganze eine dermassen grosse politische Brisanz hatte, dass beide Kammern involviert waren. Es wurde von hier aus auch dargelegt, dass die Arbeiten jetzt dann abgeschlossen sind. Unabhängig von unserer Arbeit warten wir natürlich gespannt auf das Urteil des Bundesgerichtes, welches das Verhalten bzw. die Verfügung der Finma vis-à-vis der UBS im Zusammenhang mit dem Datenaustausch zu beurteilen hat. In diesem Zusammenhang hat die GPK ja auch eine ganze Menge von Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Wir durften mit Zufriedenheit feststellen, dass der Bundesrat unsere Empfehlungen weitestgehend angenommen hat, und dort, wo wir eine Differenz hatten, hat das Parlament die Empfehlung der GPK übernommen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch auf etwas zurückkommen, was eigentlich alltäglich ist und in der Natur der Gewaltenteilung liegt, nämlich die immer unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Exekutive und der Legislative im Zusammenhang mit den Informationsrechten. Es ist einerseits verständlich, dass der Bundesrat eher zurückhaltend ist, wenn es darum geht, Informationen aus seinen Sitzungen und aus seinen Unterlagen preiszugeben. Andererseits darf es natürlich nicht sein, dass die Oberaufsicht ihre Arbeit nicht in dem Mass machen kann, wie sie sie aufgrund von Verfassung und Gesetz machen müsste. So gesehen war eigentlich der Streit zwischen der GPK und dem Bundesrat bei der Erarbeitung des Berichtes zum Cross-Border-Geschäft der UBS unnötig. Es darf auch nicht sein, dass es bei einem solchen Streit dann Sieger und Besiegte gibt. Das hat es nicht gegeben, aber wir wünschen uns, dass der Bundesrat die Haltung, die er dann am Schluss eingenommen hat, [PAGE 395] auch in Zukunft einnimmt, nämlich eine offene Politik vis-à-vis der GPK. Nur dann kann die GPK ihre verfassungsmässig und gesetzmässig festgelegte Arbeit auch ausüben. In diesem Sinne möchte ich mich auch beim Bundesrat bedanken: Am Schluss ging es dann gut.