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Wyss Brigit · Nationalrat · 2011-03-15

Wyss Brigit · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2011-03-15

Wortprotokoll

Das Berichtsjahr war für die GPK ein ausserordentlich intensives Jahr mit über hundert Plenar- und Subkommissionssitzungen. Sie haben diese Arbeit honoriert, indem Sie einer Aufstockung der Stellen im Kommissionssekretariat zugestimmt haben. Die Mitglieder der GPK sind erleichtert über diese Aufstockung. Im Berichtsjahr musste eine eigentliche Verzichtplanung durchgeführt werden, und das hat in den GPK zu grosser Unzufriedenheit geführt. Die GPK hoffen nun, mit den zusätzlichen personellen Ressourcen im Kommissionssekretariat, aber auch dank einer strafferen Führung der Untersuchungen ihre Berichte fristgerecht abliefern zu können; wir werden jedenfalls alles daransetzen.

Ich möchte mich kurz zu zwei Themenfeldern äussern, welche die Subkommission EJPD/BK im vergangenen Jahr bearbeitet hat. Zum einen war das die strategisch-politische Steuerung des Bundesrates. Die GPK beauftragte die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK), die strategisch-politische Steuerung des Bundesrates und die Rolle der Bundeskanzlei in diesem Zusammenhang vertieft zu untersuchen. Nebst diesem Bericht der PVK haben die GPK selbst in den letzten Jahren mehrmals grössere Untersuchungen durchgeführt, die ebenfalls wichtige Erkenntnisse über Mängel im Funktionieren des Bundesrates zum Vorschein brachten. Beispiele dafür sind die Übergabe von Kundendaten der UBS an die amerikanischen Behörden oder das Verhalten der Bundesbehörden in der diplomatischen Krise zwischen der Schweiz und Libyen.

Im Wesentlichen stellte die GPK fest, dass die strategisch-politische Steuerung des Bundesrates einzelfallorientiert und sektoriell ausgerichtet ist. Die Führungsinformationen dienen primär der departementalen Führung, da der Bundesrat dem strategisch-politischen Führungsprozess eine eher untergeordnete Rolle beimisst. Das zeigt, dass der Bundesrat seine verfassungsmässig vorgesehene Führungsfunktion zu wenig wahrnimmt, obwohl er im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorgaben über einen erheblichen Handlungsspielraum verfügt. Der Bericht der GPK bzw. der PVK wurde dem Bundesrat vor der Verabschiedung der Regierungsreform zugestellt, dies in der Absicht, die Untersuchungsergebnisse auch für die laufende Regierungsreform fruchtbar zu machen.

Enttäuscht musste die GPK zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat zwar den im PVK-Bericht dargestellten Sachverhalt bestätigt, im Gegensatz zur GPK sieht er darin aber keine Mängel. Der Bundesrat ist nicht bereit, weitere wesentliche Verbesserungen in der strategischen Führung vorzunehmen. Die GPK hat nun eine Delegation des Bundesrates zu einem Gespräch eingeladen, um die Differenzen zwischen den Erwartungen der Kommission und den beschlossenen Massnahmen in Bezug auf die Regierungsreform noch einmal und intensiv mit dem Bundesrat zu diskutieren.

Im Weiteren beschäftigte sich die Subkommission erneut mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Die Ressourcen des Datenschutzbeauftragten zur Erfüllung aller seiner im Öffentlichkeitsgesetz vorgesehenen Aufgaben reichen nicht aus. Bekanntlich sind die Anträge an den Bundesrat um Aufstockung der Ressourcen immer wieder abgelehnt worden. Gleichzeitig ist klar, dass mit den heutigen Ressourcen die Schlichtungsverfahren nicht innerhalb der gesetzlichen Frist durchgeführt werden können. Der Datenschutzbeauftragte wurde zwischen April 2009 und Mai 2010 dreimal vom Bundesverwaltungsgericht wegen Rechtsverweigerung gerügt. Da der Bundesrat nicht bereit ist, die dem Datenschutzbeauftragten zugesicherten Stellen auch tatsächlich zu schaffen, forderte die GPK den Bundesrat auf, den gesetzlichen Vorgaben und damit den Beschlüssen des Parlamentes in Bezug auf die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips endlich die nötige Nachachtung zu verschaffen. Dieses Dossier kann noch nicht geschlossen werden, wir werden die weitere Entwicklung begleiten.