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Schmidt Roberto · Nationalrat · 2011-03-15

Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-15

Wortprotokoll

Die Wettbewerbskommission stellte in einem Gutachten im Februar des letzten Jahres fest, dass gestützt auf das Binnenmarktgesetz bei der Vergabe von Konzessionen im Zusammenhang mit dem Elektrizitätsverteilnetz eine Ausschreibungspflicht bestehe. Dieses Gutachten sorgte für einige Aufregung und für Unsicherheiten auf dem Markt. Es ist ja nicht im Sinne des Stromversorgungsgesetzes und wird die Strompreise nur erhöhen, wenn wir dieser Ausschreibungspflicht nachkommen müssen.

Mit der Motion Freitag 10.3469, welche der Ständerat bereits angenommen hat, soll darum der Bundesrat beauftragt werden, im Bundesgesetz über die Stromversorgung und im Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vorzusehen, dass die Kantone und die Gemeinden bei der Erteilung von Wassernutzungskonzessionen und von Konzessionen bei den Stromversorgungsnetzen keiner Ausschreibungspflicht unterstehen. Nach dem Motionär geht es bei Konzessionen eigentlich grundsätzlich gar nicht um Beschaffungen im Sinne der Submissionsgesetzgebung. Verhandlungen über die Erteilung von [PAGE 397] Wassernutzungskonzessionen sind zudem in vielerlei Hinsicht sehr komplex und dauern sehr lange. Darum kann man diese nicht in der kurzen Zeit eines Ausschreibungsverfahrens abschliessen. Wassernutzungskonzessionen werden in der Regel für die Dauer von 80 Jahren erteilt. Bei derart langen Laufzeiten ist ein tragfähiges Vertrauensverhältnis zwischen Kanton, Gemeinden und dem Konzessionär viel wichtiger als eine rein ökonomische, quantifizierbare Grösse.

Die UREK Ihres Rates teilt die Argumente des Motionärs. Wir haben diese Unsicherheiten und Aufregungen gespürt, und um diese auszuräumen, beschloss unsere Kommission, über den Weg einer parlamentarischen Initiative eine spezialgesetzliche Regelung zu schaffen, welche eben klarstellen soll, dass bei der Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens für Stromnetze sowie bei der Wasserkraftnutzung für die jeweiligen Konzessionsbehörden, also Gemeinde oder Kanton, keine Ausschreibungspflicht besteht. Übrigens gibt es auch auf europäischer Ebene keine Ausschreibungspflicht.

Diese parlamentarische Initiative ist auf gutem Wege, wurde von der Kommission bereits einstimmig angenommen, und sie nimmt auch die Anliegen der Motion Freitag auf, die in die gleiche Richtung zielt. Deshalb hat die Kommission beschlossen, Ihnen zu beantragen, dass man auch die Motion Freitag annehme. Dieser Entscheid fiel in der Kommission einstimmig.