Bäumle Martin · Nationalrat · 2011-03-15
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-15
Wortprotokoll
Einfach noch zwei, drei Präzisierungen zur Minderheit: Zu den zu eliminierenden Substanzen braucht es keine zusätzlichen Abklärungen mehr, die sind im Wesentlichen bekannt. Es ist auch nicht nötig, jetzt für jede einzelne Substanz bereits einen Grenzwert festzulegen, weil das eine Summe von Stoffen ist, die sich im Wasser grundsätzlich ähnlich verhalten. Auch die beiden Systeme, Behandlung mit Aktivkohle und Ozonierung, die in Pilotanlagen getestet wurden, sind genau für diese Stoffe wirksam. Also braucht es hier eigentlich nichts mehr Zusätzliches, ausser dass wir von den Pilotanlagen letztlich auf die Grossanlagen im Realbetrieb gehen müssen; das ist die nächste Stufe.
Es braucht auch keine EU-Normen; die Schweiz hat sich im Gewässerschutz immer als Vorreiterin gezeigt und hat dadurch später Marktchancen und Marktpotenziale auch wirtschaftlich ausnützen können. Hier auf die EU zu warten wäre also das Dümmste, was wir tun könnten. Wir sollten vorangehen; unsere Forschungsanstalten haben Systeme entwickelt, unsere Produzenten warten darauf. Dann können wir das im Ausland wieder als Asset verkaufen.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, diese Motion anzunehmen.