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Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-03-15

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-15

Wortprotokoll

Mit ihrer parlamentarischen Initiative vom 3. Oktober 2008 verlangt Nationalrätin Bea Heim die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um im stationären und im ambulanten Bereich die aktuelle Situation und die Auswirkungen gesundheitspolitischer Entscheide, insbesondere der Einführung von DRG, den diagnosebezogenen Fallpauschalen, mit einer Begleit- und Versorgungsforschung zu untersuchen.

Begründet wurde die Initiative vor allem damit, dass die Versorgungsforschung die Grundlagen für die sachgerechte kantonale und überkantonale Gestaltung des stationären und ambulanten Angebotes ergäbe und eine zielorientierte, sachgerechte Steuerung der Ressourcen ermöglichen würde. Die Erfahrung in anderen Ländern zeige, dass mit der neuen Spitalfinanzierung über DRG grosse Veränderungen zu erwarten seien hinsichtlich Kooperationen, der Sicherheit der Anschlussbehandlung in nachgelagerten Heilbetrieben, der Verlagerungstendenzen vom stationären in den ambulanten und rehabilitativen Bereich sowie der Risikoselektion. Zudem bestehe ein Risiko, dass die Versorgungs- und Behandlungsqualität durch das Abrechnungssystem mittels diagnosebezogener Fallpauschalen verringert werde. Die Politik, die Kantone und die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer seien auf eine nationale Versorgungsforschung angewiesen, die Patienten auf einen gesicherten Zugang zu allen medizinisch indizierten Behandlungswegen und zu einer qualitätsgesicherten integrierten Behandlung.

Die SGK-NR hat die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2009 ein erstes Mal behandelt und einstimmig beschlossen, die Vorprüfung zu sistieren, bis der Bundesrat seinen Bericht in Beantwortung des Postulates Goll 09.3061, "Fallkostenpauschalen. Erfahrungen und Stand der Umsetzung", vorlegt. Inzwischen haben der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit je einen Bericht zur Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen vorgelegt.

Ferner reichte die SGK-NR am 15. Oktober 2010 die Kommissionsmotion 10.3882, "Versorgungsqualität mit DRG", ein, die den Bundesrat beauftragt, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit bei der flächendeckenden Einführung von DRG die Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Ärztinnen sowie des gesamten Gesundheitspersonals sichergestellt werden kann und die Versorgungsqualität nicht verschlechtert wird. Dieser Motion hat unser Rat am 3. März, also in dieser Session, stillschweigend zugestimmt.

Die Mehrheit der Kommission ist daher der Auffassung, dass zurzeit kein zusätzlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Es geht also heute nicht um die Frage, ob wir eine Begleitforschung und ein Monitoring wollen oder nicht, sondern es geht heute eigentlich nur um die Frage: Wollen wir einen zusätzlichen gesetzlichen Anstoss, oder braucht es den nicht? Die Kommissionsmehrheit ist klar der Meinung, dass es nun Taten braucht und dass die vom [PAGE 418] Bundesrat in Aussicht gestellten Massnahmen rasch umgesetzt werden müssen. Im Übrigen verweise ich auf eine Medienmitteilung der FMH, der Dachorganisation der Ärzte, plus der Dachorganisation der Spitäler, welche ebenfalls eine Studie zum Fallpauschalensystem Swiss DRG ausgeschrieben haben. Es sind also sowohl Leistungserbringer wie auch das Bundesamt für Gesundheit in dieser Frage aktiv.

Eine Minderheit der Kommission sprach sich dafür aus, den Druck mittels einer Kommissionsmotion aufrechtzuerhalten. Da dieser Vorschlag innerhalb der Kommission nicht mehrheitsfähig sei, müsse nun an der parlamentarischen Initiative festgehalten werden, um sicherzustellen, dass deren Ziele erreicht würden.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.