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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2011-03-15

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-15

Wortprotokoll

Sie haben beide Berichterstatter gehört. Beide vermischen verschiedene Vorlagen der Vergangenheit oder projizieren auf zukünftige Volksinitiativen. Diese Vermischung ist gezielt gewählt, sie ist inhaltlich falsch, und sie hat mit der Sache nichts zu tun. Es kommt dazu, dass die Kommissionssprecher nicht darauf hingewiesen haben, dass die beiden Standesinitiativen unterschiedliche Inhalte haben.

Es ist nicht so, Herr Kommissionssprecher, qu'il y aurait une "désharmonisation", parce que la "désharmonisation" impliquerait effectivement que le texte des deux initiatives cantonales laisse la compétence aux cantons de ne pas imposer les allocations, ce qui n'est pas le cas.

Wir haben die Fragen zum Mittelstand mehrmals thematisiert. Es geht bei diesen beiden Standesinitiativen primär darum, den Mittelstand bzw. die mittelständischen Familien zu entlasten, und zwar spürbar. Wir wissen nämlich: Mittelstandsfamilien sind jene, die in der Regel nicht in den Genuss von Prämienverbilligungen oder Stipendien kommen; Mittelstandsfamilien sind jene, die keine Transferleistungen erhalten. Die mittelständischen Familien haben in den letzten Jahren trotz Lohnerhöhungen kaum eine Erhöhung ihrer Kaufkraft wahrnehmen können. Viele haben gar eine Kaufkraftverminderung, die primär mit Elternschaft verbunden ist, in Kauf genommen. Wie eine Studie zeigt, blieb vor allem der mittlere Mittelstand auf der Strecke. Das sind jene, die ein Einkommen zwischen 60 000 und 100 000 Franken generieren. Denn nach Abzug aller Zwangsabgaben und der periodischen Ausgaben haben viele dieser Haushalte nicht mehr Geld zur Verfügung als noch vor zwanzig Jahren - dies trotz gestiegenen Bruttoeinkommen. Und jene Mittelstandshaushalte, deren Kaufkraft leicht zugenommen hat, verdanken diesen Zuwachs primär den Transfereinkommen. Die Kaufkraft der mittelständischen Familien ist somit gesamthaft im Vergleich zu jener von Haushalten der oberen Sozialschicht unterdurchschnittlich gewachsen.

Seit der Einführung der Kinder- und Ausbildungszulagen vor fast einem Jahrhundert hat sich die Gesellschaft stark verändert. Früher, als das Ernährermodell vorherrschte, galt die Zulage als Ausdruck eines impliziten Gesellschaftsvertrages und somit nicht als Lohnleistung, sondern als Anerkennung der erbrachten familialen Leistungen. Der tiefgreifende Wandel und die nachhaltigen gesellschaftlichen Veränderungen hatten aber Folgen. Erwähnt sei hier nur eine: Artikel 8 der heutigen Bundesverfassung besagt, dass die Arbeitgeber den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" anwenden müssen. Gerade dieser wichtige Grundsatz muss einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik zur Folge haben, denn nach wie vor sind die Steuer- und Transfersysteme nicht auf die veränderte Realität eingestellt.

Die Kinderzulagen - wir haben das mehrmals gehört - dienen der partiellen Kompensation der Kinderkosten. Diese Transferleistungen der Arbeitgeber müssen weiterhin als Stärkung der Kaufkraft der Familien betrachtet werden. Es ist deshalb mehr als nur störend, wenn sich der Staat an dieser zielgerichteten Leistung der Arbeitgeber bereichern will und dadurch eine zusätzliche Kaufkraftverminderung bei den Familien verursacht. [PAGE 416]

Die Kinder- und Ausbildungsabzüge sind das wichtigste Element der Kaufkraftstärkung geworden. Doch die heutige Integration der Zulagen in den Lohn der Angestellten führt nicht nur zu einem höheren und falschen steuerbaren Erwerbseinkommen, sondern sie hat auch inakzeptable fiskalpolitische Auswirkungen. Das steuerbare Einkommen entspricht nicht dem reellen Arbeitseinkommen. Trotz der Respektierung des Grundsatzes "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" zahlt daher eine Familie mehr Steuern, als es normal wäre. Das darf nicht sein. Zum Vergleich, um nur ein Beispiel zu nennen: Es käme sicher niemandem in den Sinn, den mit der Prämienverbilligung erhaltenen Beitrag dem Lohn anzurechnen, damit auch dieser Betrag besteuert würde. Doch auch diese finanzielle Unterstützung gilt als kaufkraftstützende Massnahme, die jedoch im Gegensatz zur Kinderzulage steuerfrei bleibt.

Diese Ungleichbehandlung zweier Unterstützungsmassnahmen ist inakzeptabel, denn diese Ungleichbehandlung der Transferleistungen hat im Falle der Besteuerung der Kinderzulagen eine inakzeptable Verminderung der Kaufkraft zur Folge. Die kantonalen Parlamente der Kantone St. Gallen und Aargau verlangen daher richtigerweise die Befreiung der Besteuerung der Kinder- und Ausbildungszulagen. Die kantonalen Parlamente haben mit Recht auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Berücksichtigung der Zulagen bei der steuerlichen Bemessung dem in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit klar widerspricht.

Deshalb bitte ich Sie namens der Minderheit, den Standesinitiativen zum Durchbruch zu verhelfen.