Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2011-03-15
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-15
Wortprotokoll
Wir haben hier zwei Standesinitiativen mit dem gleichen Wortlaut vorliegen, eine aus dem Kanton St. Gallen, eine aus dem Kanton Aargau. Mit ihnen wird verlangt, dass Kinder- und Ausbildungszulagen bei der Veranlagung der Kantonssteuern vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
Die beiden Kantone wurden im März des letzten Jahres in der WAK-SR angehört. Die Kommission des Ständerates hat den beiden Standesinitiativen mit 9 zu 1 Stimmen keine Folge gegeben. Sie hatte nach der Anhörung der beiden Kantone auch eine Stellungnahme der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Finanzdirektorenkonferenz eingeholt. Beide empfahlen die Ablehnung der Standesinitiativen.
Begründet wurde dies damit, dass auf Kantonsebene mit Mindereinnahmen von 850 bis 900 Millionen Franken gerechnet werden müsste. Für den Kanton Aargau wären es Ausfälle von rund 50 Millionen, für den Kanton St. Gallen solche von 40 bis 45 Millionen Franken. Dazu kämen Mindereinnahmen auf Bundesebene von 250 Millionen Franken.
Es wurde auch festgehalten, dass mit der Revision der Familienbesteuerung, welche 2009 von den eidgenössischen Räten verabschiedet worden war, substanzielle steuerliche Erleichterungen für Familien beschlossen worden sind, nämlich die Einführung des Elterntarifs, welcher pro Kind einen zusätzlichen Abzug vom Steuerbetrag vorsieht, und der Abzug für die von den Familien getragenen Kosten der Fremdbetreuung von Kindern. Das hat die Steuergerechtigkeit zwischen Personen mit Kindern und solchen ohne Kinder deutlich verbessert.
Ihre Kommission hat die Standesinitiativen an ihrer Sitzung vom 1. November 2010 beraten und ihnen mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben.
Die Mehrheit begründete ihre Ablehnung damit, dass in den vergangenen Jahren bereits Steuererleichterungen für Familien mit Kindern beschlossen worden sind, was auch als richtig erachtet wurde, denn die Familien erfüllen für unseren Staat eine wertvolle Aufgabe. Es ist richtig, wenn sie entsprechende Anerkennung finden. Es wurde auch eingebracht, dass wir demnächst das Geschäft Easy Tax mit angestrebten Vereinfachungen im Steuerbereich zu beraten haben. Neue Abzüge würden das System komplizierter machen und die Fördermethode des Steuerabzugs sei die am wenigsten effiziente. Ebenso wurde auf den erheblichen Steuerausfall hingewiesen. Das Anliegen, die Mittelstandsfamilien zu fördern, wurde als berechtigt eingestuft, aber das vorliegende Instrument als nicht dazu geeignet. Beachtlich wäre auch der administrative Aufwand, der den Arbeitgebern durch die Umsetzung dieser Forderungen mit der Anpassung des neuen Lohnausweises und der elektronischen Lohnprogramme aufgebürdet würde.
Weiter wurde auch festgehalten, dass der Nationalrat am 1. Juni 2010 der ähnlich lautenden Initiative Meier-Schatz 07.470 mit 106 zu 70 Stimmen keine Folge gegeben hatte. Begründet war das damals damit geworden, dass bereits Kinderabzüge bestünden, dass kinderrelevante Abzüge vorhanden seien.
Eine Minderheit der Kommission will den Standesinitiativen Folge geben, vor allem auch, um einen politischen [PAGE 415] Entscheid zugunsten der Entlastung des Mittelstandes und insbesondere der Familien mit Kindern mit einem Einkommen von weniger als 100 000 Franken zu bewirken und um ein Zeichen zu setzen. Es wurde eingebracht, dass die Kantone diese Möglichkeit haben sollten und dass es nicht primär eine Frage der direkten Bundessteuer sei, weil die Familien mit dem eingeführten Elterntarif, namentlich diejenigen im oberen und im mittleren Segment, ohnehin entlastet würden. Damit hätte man eine Kompensation der Kaufkraft.
Ich bitte Sie, den Standesinitiativen keine Folge zu geben und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, dies vor allem auch wegen der bereits verabschiedeten Steuererleichterungen zugunsten von Familien mit Kindern. Nicht zu vergessen ist - das ist in der Kommission auch erwähnt worden - die Volksinitiative, die noch eingereicht werden wird, um auch diejenigen Familien zu entlasten, die ihre Kinder selber betreuen wollen. Das wird dann nochmals zusätzliche Erleichterungen für den Mittelstand bringen.